Was ist mit den minusstunden wenn man gekündigt hat?

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die von ihm angehäuften Minusstunden nicht vom Lohn abziehen. Der Arbeitgeber muss den vereinbarten Lohn voll zahlen, auch wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich Minusstunden angehäuft hat.

Was passiert mit Gleitzeit bei Kündigung?

Grundsätzlich können Sie Ihre Überstunden auch im Zeitraum der Kündigungsfrist abfeiern. Das gilt auch im Fall der fristlosen Kündigung. Hier ist mangels Kündigungsfrist keine Abgeltung in Freizeit mehr möglich. In diesem Fall muss Ihnen der Arbeitgeber in der Regel Überstunden in Geld ausbezahlen.

Ist der Lohn für den Arbeitnehmer fällig?

Sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag keine andere Regelung hinsichtlich der Fälligkeit – also wann das Gehalt auszuzahlen ist – getroffen haben, gilt die gesetzliche Regelung des § 614 BGB, so dass der Lohn für die erbrachte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erst nach Ablauf des zurückliegenden Kalendermonats fällig wird.

Kann der Arbeitgeber einfach vom Lohn etwas abziehen?

Einfach vom Lohn etwas abziehen, darf der Arbeitgeber einseitig nicht. Voraussetzung ist stets, dass er einen Anspruch gegen Sie hat, den er dann im Wege der Aufrechnung geltend macht.

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Welche Vorschriften gelten für den Lohn ohne Arbeit?

Aus den Vorschriften der §§ 611, 615, 293 ff. BGB ergibt sich, dass der Arbeitnehmer seinen Lohn vom Arbeitgeber auch dann erhält, wenn der Arbeitgeber ihn trotz des Angebots der Arbeitsleistung nicht beschäftigt hat. Der Grundsatz: „Kein Lohn ohne Arbeit“ gilt in diesen Fällen also gerade nicht!

Warum gibt es keinen Lohn ohne Arbeit?

Aus den Vorschriften der §§ 611, 615, 293 ff. BGB ergibt sich, dass der Arbeitnehmer seinen Lohn vom Arbeitgeber auch dann erhält, wenn der Arbeitgeber ihn trotz des Angebots der Arbeitsleistung nicht beschäftigt hat. Der Grundsatz: „Kein Lohn ohne Arbeit“ gilt in diesen Fällen also gerade nicht!