Inhaltsverzeichnis
Wer braucht eine Aufenthaltsbewilligung?
Schweizerische Aufenthaltsbewilligungen. Ausländische Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten wollen, benötigen eine Aufenthaltsbewilligung.
Wann bekommt man Aufenthaltsbewilligung B?
Die Aufenthaltsbewilligung, B-Ausweis, erhalten Personen, die ein unbefristetes oder mindestens 12 Monate dauerndes Arbeitsverhältnis haben. Die Bewilligung hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren und wird um weitere 5 Jahre verlängert, wenn die oben genannten Voraussetzungen weiterhin erfüllt werden.
Was braucht man für eine B Bewilligung?
Benötigte Unterlagen Bestätigung der Sozialbehörden der Wohngemeinden und weiteren unterstützenden öffentlichen und privaten Institutionen (z.B. Hilfswerke) der letzten drei Jahre. Kopie Arbeitsvertrag. Kopien der Lohnabrechnungen der letzten zwölf Monate, aus welchen der Nettolohn (inkl. allfälliger Gratifikationen.
Kann ich in der Schweiz angemeldet bleiben und im Ausland wohnen?
Bei einem Wohnsitz in der Schweiz sind Sie verpflichtet sich abzumelden, falls Ihr Auslandaufenthalt länger als 1 Jahr dauert. Bis zu einem Jahr steht es Ihnen frei, ob Sie in der Schweiz angemeldet bleiben möchten.
Kann man länger als 90 Tage in der Schweiz bleiben?
Wer länger als 90 Tage in der Schweiz bleiben will, muss ein Visum beantragen. EU/-EFTA-Staatsangehörige brauchen kein Visum mehr, aber eine Aufenthaltsbewilligung. Die meisten Staatsangehörigen aus den übrigen Ländern brauchen zur Einreise in die Schweiz und den Schengen-Raum in der Regel ein Visum.
Wie lange dauert die Erwerbstätigkeit in der Schweiz?
Bis zu drei Monate dürfen EU-/EFTA-Staatsangehörige ohne Bewilligung in der Schweiz einer Arbeit nachgehen, es besteht nur eine Meldepflicht. Dauert die Erwerbstätigkeit unerwartet länger, muss man sich bei der Wohngemeinde anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.
Wie gilt die Personenfreizügigkeit für Schweizer und EU-Bürger?
Mit der Personenfreizügigkeit gelten für EU-Bürger und Schweizer nach Übergangsfristen weitgehend die gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen – so- wohl in der Schweiz als auch in der EU.
Wie lange muss man in der Schweiz bleiben?
Wer länger als 90 Tage in der Schweiz bleiben will, muss ein Visum beantragen. EU/-EFTA-Staatsangehörige brauchen kein Visum mehr, aber eine Aufenthaltsbewilligung.