Wer trägt die Kosten zum Vorstellungsgespräch?

Kosten für die Anreise zum Bewerbungsgespräch: Muss ich diese als Arbeitgeber übernehmen? Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber die dem Bewerber*in entstehenden Kosten erstatten muss, wenn dieser zu einem Bewerbungsgespräch einlädt. Dies können Kosten der Anreise, aber auch Fahrt- und Übernachtungskosten sein.

Wer übernimmt die Fahrtkosten?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Fahrten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind.

Welche Kosten trägt der Arbeitgeber für die Betriebsratsarbeit?

Nein, die Kosten für Betriebsratsarbeit trägt der Arbeitgeber allein. Für Arbeitnehmer, die ehrenamtlich Mitglied im Gemeinderat sind oder andere öffentliche Mandate innehaben, regeln die Gemeindeordnungen, dass sie für Sitzungen vom Arbeitgeber freigestellt werden müssen.

Hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Erstattung?

Vielmehr kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass man ihm diese Aufwendungen ersetzt (§ 670 BGB). Dagegen hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Erstattung, wenn er im eigenen Interesse umzieht, weil er beispielsweise näher am Arbeitsort wohnen möchte.

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Welche Ladestationen hat der Arbeitgeber?

Der Mitarbeiter hat eine eigene „Tankstelle“ – sprich Steckdose oder Wallbox – zuhause und will den Strom mit dem Arbeitgeber abrechnen. Hier gibt es Pauschalen. Der Arbeitgeber hat Ladestationen am Betriebsgelände – bei denen können Mitarbeiter aber auch mit ihren Privatfahrzeugen laden. Das ist steuerfrei!

Wie lange muss der Mitarbeiter bei der Freiwilligen Feuerwehr bezahlt werden?

Wenn der Mitarbeiter mehr als zwei Stunden am Tag oder mehr als sieben Stunden innerhalb von zwei Wochen ausfällt, dann bekommen Arbeitgeber das Arbeitsentgelt von der jeweiligen THW-Geschäftsstelle erstattet. Geregelt ist das in § 3 Abs 2 THW-Gesetz. Mitarbeiter bei der freiwilligen Feuerwehr müssen Arbeitgeber bezahlt freistellen.