Inhaltsverzeichnis
- 1 Kann mein neuer Vermieter Miete erhöhen?
- 2 Wie hoch darf die Miete erhöht werden bei Eigentümerwechsel?
- 3 Ist eine Wohnung bei einem Verkauf vermietet?
- 4 Was ist eine Besichtigung für den Verkauf einer vermieteten Wohnung?
- 5 Wann darf Eigentümer Miete erhöhen?
- 6 Wann muss man die Miete an den neuen Eigentümer zahlen?
- 7 Kann der Vermieter eine Eigenauskunft verlangen?
- 8 Hat der Vermieter Anspruch auf Zustimmung zur Aufnahme in den Mietvertrag?
Kann mein neuer Vermieter Miete erhöhen?
Mieterhöhung: Der neue Eigentümer hat kein automatisches Mieterhöhungsrecht. Er kann die Miete nur unter den gleichen Voraussetzungen erhöhen, wie es auch der alte Vermieter hätte tun können, also beispielsweise nach einer Modernisierung, oder er kann die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben (Mietspiegel).
Wie hoch darf die Miete erhöht werden bei Eigentümerwechsel?
Bei einer Mieterhöhung nach einem Eigentümerwechsel ist neben der ortsüblichen Vergleichsmiete auch die Kappungsgrenze zu beachten. Das heißt, die Miete darf innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent steigen, in vielen beliebten Wohngebieten sogar nur um 15 Prozent.
Wie geht der Käufer mit der Miete über?
Der Mieter geht nicht nur als Geldgeber, sondern auch als Rechteinhaber an den Käufer über. Der Käufer muss den Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten übernehmen und kann somit nicht einfach die Miete erhöhen oder den Mieter vor die Tür setzen. Die meisten Hauskäufer wollen die Immobilie selber bewohnen.
Ist eine Wohnung bei einem Verkauf vermietet?
Ist eine Wohnung bei einem Verkauf vermietet, bedeutet dies im schlechtesten Fall eine Preisminderung von bis zu 30 Prozent. Auch die Käuferzielgruppe ist durch die Vermietung eingeschränkt, der Fokus liegt hier vor allem auf Käufern, die eine Immobilie als Kapitalanlage nutzen.
Was ist eine Besichtigung für den Verkauf einer vermieteten Wohnung?
Besichtigung für den Verkauf einer vermieteten Wohnung. Als Besitzer der Wohnung haben Sie das Recht, potenzielle Kaufinteressenten zur Besichtigung einzuladen. Dabei müssen Sie allerdings auf die Hilfe Ihres Mieters hoffen, dem laut eines Gerichtsurteils nur ein Besichtigungstermin pro Woche von zwei Stunden zugemutet werden darf.
Ist die Bewertung eines vermieteten Hauses kompliziert?
Die Bewertung eines vermieteten Hauses ist komplizierter als die Bewertung eines aktuell leer stehenden Hauses, da sich Mieter, Makler und Vermieter auf einen Besichtigungstermin einigen müssen. Darüber hinaus muss der Makler bereits vor der Bewertung zusammen mit dem Vermieter eine Zielgruppenanalyse vornehmen:
Wann darf Eigentümer Miete erhöhen?
Frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Der Preisaufschlag darf innerhalb von drei Jahren nicht höher sein als 20 Prozent, in vielen Städten sogar nicht höher als 15 Prozent. Das besagt die sogenannte Kappungsgrenze.
Wann muss man die Miete an den neuen Eigentümer zahlen?
Das heißt für den Mieter: „Er muss die Miete an den neuen Eigentümer erst zahlen, wenn ihm sowohl der neue Eigentümer als auch der Alteigentümer den Eigentümerwechsel schriftlich mitgeteilt haben“, so Hartmann. „Wenn Unklarheiten bestehen, verschafft ein aktueller Grundbuchauszug Klarheit über die Eigentumsverhältnisse.“
Ist der Eigentümerwechsel nach Beendigung des Mietverhältnisses möglich?
Eigentümerwechsel nach Beendigung des Mietverhältnisses. Endet das Mietverhältnis, bleibt der bisherige Eigentümer als Vermieter zur Nebenkostenabrechnung verpflichtet, wenn er die Immobilie verkauft. Der Mieter hat mit dem neuen Eigentümer nichts zu tun.
Kann der Vermieter eine Eigenauskunft verlangen?
Sie können aber in der Selbstauskunft verlangen, dass der Mietinteressent selbst bei der Schufa eine Eigenauskunft beantragt. Sollte er sich weigern, ist Vorsicht angebracht. Auch Banken erteilen an Privatpersonen keine Auskünfte. Der Mietinteressent kann allerdings eine Auskunft anfordern, die er auf Wunsch des Vermieters vorlegen kann.
Hat der Vermieter Anspruch auf Zustimmung zur Aufnahme in den Mietvertrag?
Der Mieter hat einen Anspruch, dass der Vermieter ihm diese Zustimmung zur Aufnahme in den Mietvertrag erteilt (§ 553 Abs. 1 Satz 1 BGB), wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Ein Interesse ist auch berechtigt, wenn eine nichteheliche Lebensgemeinschaft geführt werden soll. (Prinzipiell können Ehepartner, Lebenspartner