Was ist eine Ausgleichszahlung?

Ausgleichszahlung. In vielen Fällen wird für eine faire Vermögensaufteilung bei der Scheidung ein Ehepartner an den anderen eine Ausgleichszahlung leisten müssen. Auch die Ausgleichszahlung sollte unbedingt im Scheidungsvergleich festgeschrieben werden.

Wie verzögert sich der Versorgungsausgleich nach der Scheidung?

Verzögert sich die Scheidung wegen fehlender Auskünfte und läuft das Verfahren bereits seit drei Monaten, kann das Gericht den Versorgungsausgleich abtrennen und die Scheidung vorab durchführen (§ 140 FamFG). Der Versorgungsausgleich wird dann nach der Scheidung nachgeholt, sobald alle Rentenberechnungen vorliegen.

Wie sollte der scheidungsvergleich geregelt sein?

Im Scheidungsvergleich sollte auch ein bestimmter Termin aufgenommen werden, bis zu dem der andere Ehepartner aus der Wohnung ausziehen muss („Räumungstermin“). Auch wer nach der Scheidung die Einrichtung und die Haushaltsgegenstände erhält sollte im Scheidungsvergleich geregelt sein.

Was sind die Voraussetzungen für die Scheidung?

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Zu regeln sind im Scheidungsvergleich auch die Alimente für minderjährige Kinder. Voraussetzung für die Scheidung ist auch die Absolvierung einer Elternberatung nach § 95 Absatz 1a Außerstreitgesetz, worüber dem Gericht eine Bestätigung vorzulegen ist.

Ausgleichszahlung bezeichnet unter anderem allgemein: Entschädigung; Sonderabgabe; Ablösesumme; speziell: Fehlbelegungsabgabe die Ausgleichszahlung für Sozialwohnungen; den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters im HGB; den Aussteuerungsbetrag der Bundesagentur für Arbeit an nicht vermittelbare Arbeitslose

Was ist ein Ausgleichsbetrag?

ein Ausgleichsbetrag, der in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten zur Finanzierung vom Eigentümer an die Gemeinde gezahlt wird eine Zahlung, die bei Scheidung von einem ehemaligen Ehepartner an den anderen geleistet werden muss Reparation, eine Wiedergutmachung einer Kriegspartei an die gesschädige Volksgruppe

Hat die B-GmbH eine Ausgleichszahlung geleistet?

An den Minderheitsgesellschafter hat die B-GmbH eine Ausgleichszahlung i.H.v. 17 000 € geleistet, die aufwandswirksam verbucht wurde. Für die Körperschaftsteuer wurde eine Rückstellung i.H.v. 3 000 € ebenfalls aufwandswirksam berücksichtigt.

Wie sind die geleisteten Ausgleichszahlungen zu verbuchen?

Handelsrechtlich sind die geleisteten Ausgleichszahlungen hingegen aufwandswirksam zu verbuchen, so dass für steuerliche Zwecke eine außerbilanzielle Hinzurechnung in Höhe der Ausgleichszahlungen vorzunehmen ist.

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