Bis wann besteht Unterhaltspflicht für Kinder?
Eltern müssen ihren volljährigen Kindern Unterhalt zahlen – bis zum Abschluss einer ersten beruflichen Ausbildung. Verdient Dein volljähriges Kind neben der Schule oder dem Studium regelmäßig dazu, musst Du weniger zahlen. Als eigenes Einkommen Deines Kindes zählen auch Stipendien, Bafög und Kindergeld.
Wer ist wann unterhaltspflichtig?
Nach § 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Verwandte in gerader Linie sind die Großeltern, Eltern, Kinder und deren Abkömmlinge. Unterhaltspflichtig sind demnach insbesondere Eltern ihren Kindern, aber auch Kinder gegenüber ihren Eltern.
Ist die Unterhaltspflicht eines Elternteils ausgerechnet?
Wichtig: Die Unterhaltspflicht eines Elternteils kann deshalb nur dann ausgerechnet werden, wenn auch das Einkommen des anderen Elternteils bekannt ist. Das volljährige Kind, das Unterhalt verlangt, ist verpflichtet, dem einen Elternteil über das Einkommen des anderen Elternteils Auskunft zu geben.
Wie kann man die Unterhaltsansprüche des Kindes geltend machen?
Die Unterhaltsansprüche des Kindes werden dann von dem Elternteil geltend gemacht, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Sind die Eltern miteinander verheiratet, kann der betreuende Elternteil in der Trennungszeit die Unterhaltsansprüche nicht als Vertreter des Kindes, sondern nur in eigenem Namen geltend machen.
Wie leitet sich der Unterhaltsbedarf des Kindes ab?
Ab Volljährigkeit leitet sich der Unterhaltsbedarf des Kindes nicht mehr nur vom Einkommen des Elternteils ab, der bisher alleine die Barunterhaltspflicht erbracht hat, sondern die Lebensstellung bemisst sich nach dem Einkommen beider Elternteile.
Was ändert sich ab Volljährigkeit des Unterhaltsbedürftigen Kindes?
Ab Volljährigkeit des unterhaltsbedürftigen Kindes ändert sich nicht nur Inhalt des > Unterhaltsanspruchs gravierend. Ab Volljährigkeit endet das Sorgerecht (§ > 1626 BGB) und die > Klagebefugnis der Eltern den Kindesunterhalt geltend zu machen.