Ist der Treuhänder haftbar?

Dem Treugeber gegenüber ist der Treuhänder haftbar. Vorsätzliche aber auch fahrlässige Verstöße werden nach § 276 BGB geahndet. Auch wenn er nicht persönlich, sondern einer seiner Erfüllungsgehilfen verantwortlich war, wird der Treuhänder zur Rechenschaft gezogen, § 278 BGB.

Was muss der Treuhänder tun?

Der Treuhänder muss ein vertrauenswürdiger und kompetenter Experte sein, die ihm anvertrauten Interessen muss er uneigennützig wahrnehmen. Zu seinen verantwortungsvollen Aufgaben gehört es auch, sämtliche Geschäftsgeheimnisse und andere vertraulichen Informationen zu schützen.

Welche Haftungsrisiken ergeben sich für den Treuhänder?

Hieraus ergibt sich für den Treuhänder eine Reihe von Haftungsrisiken. So übt der Treuhänder als formeller Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung bzw. bei Gesellschafterbeschlüssen das aus der Beteiligung entstehende Stimmrecht aus.

Welche Gewinne werden dem Treuhänder zugewiesen?

Ansonsten werden z.B. etwaige Gewinne steuerlich dem Treuhänder zugewiesen, ohne dass dieser – sofern es keine besondere Abrede mit dem Treugeber gibt – wirtschaftlich profitiert. Die steuerliche Anerkennung des Treuhandverhältnisses ist für den Treuhänder daher von besonderer Bedeutung.

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Was sind die Verpflichtungen eines Treuhänders?

Die Verpflichtungen eines Treuhänders sind weitgehend ähnlich wie die eines Beraters. Der Schweizerische Treuhänder-Verband (STV) hat Standesregeln ausgearbeitet, an welche jedes Mitglied gebunden ist und deren Einhaltung durch die Standeskommission überwacht wird. Weitere Standesregeln gibt es z.B. bei der Treuhand-Kammer Zürich.

Was sind die Rechtsgrundlagen für die Treuhandschaft?

Maßnahmen und Entscheidungen, die die wirtschaftliche Zwecksetzung der Treuhandschaft verändern würden, sind untersagt, können jedoch im Einzelfall ausdrücklich genehmigt werden. Rechtsgrundlagen für Aufgaben und Handlungsbefugnisse der Treuhänder sind die Bestimmungen zur Vermögenspflegschaft (§§ 1909–1921 BGB).

Was versteht man unter einer Treuhand?

Treuhänder kann jeder sein, in der Praxis sind das häufig auch Rechtsanwälte und Steuerberater. Was versteht man unter einer Treuhand? Unter einer klassischen Treuhand versteht man eine Form des Rechtsverhältnisses, bei dem eine Person (Treugeber) einer anderen (Treuhänder) ein Verfügungsrecht über eine Sache einräumt.