Sind Gutscheine für Mitarbeiter steuerfrei?

Gutscheine und Geldkarten können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bis 44 Euro nur dann steuer- und sozialversicherungsfrei geben, wenn die Mitarbeiter damit ausschließlich Waren oder Dienstleistungen kaufen können. Zudem dürfen Arbeitgeber sie nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren.

Was ist eine Steuerbefreiung für Geschenke für Mitarbeiter?

Geschenke für Mitarbeiter: Steuerfrei sind Aufmerksamkeiten bis 60 Euro nur bei persönlichen Ereignissen. Die Steuerbefreiung für sogenannte Aufmerksamkeiten in Höhe von 60 Euro kommt an Weihnachten nicht in Betracht. Diese Begünstigung gilt nur für persönliche Ereignisse, wie beispielsweise Geburtstage und Hochzeiten.

Was kann man bei den Geschenken an Mitarbeiterin tun?

Der firmeninterne Ausflug, die Anschaffung des Lieblingskaffees für die Mitarbeiterin oder auch Arbeitgeberdarlehen können als Zuwendungen betrachtet werden und recht zügig die 44 €-Grenze pro Monat ausschöpfen. Weiterhin muss es sich bei den Geschenken an Mitarbeiter um Sachzuwendungen handeln, wenn sie lohnsteuerfrei bleiben sollen.

Was ist die Steuerbefreiung für Aufmerksamkeiten an Weihnachten?

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Die Steuerbefreiung für sogenannte Aufmerksamkeiten in Höhe von 60 Euro kommt an Weihnachten ebenso wenig in Betracht wie beim Betriebsjubiläum. Sie gilt aber für persönliche Ereignisse wie beispielsweise Geburtstage und Hochzeiten oder die Geburt eines Kindes. Ein Arbeitnehmerjubiläum ist ebenfalls ein persönliches Ereignis.

Was sind kleine Geschenke für Betriebsveranstaltungen?

Als solche kommen beispielsweise Geburtstage, Hochzeiten oder Ähnliches in Betracht. Für neuere Jahre könnte sich das Problem – zumindest nach Verwaltungsauffassung – regelmäßig dadurch lösen lassen, dass kleine Geschenke in den 110 Euro-Freibetrag für Betriebsveranstaltungen einbezogen werden können.