Wann gilt die kündigungssperrfrist?

Die Kündigungssperrfrist gilt dann, wenn eine vermietete Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und an einen neuen Besitzer zur Eigennutzung verkauft wird. Der neue Besitzer muss eine Sperrfrist von meistens drei Jahren einhalten, bis er den Mietern kündigen und selbst in die Wohnung einziehen darf.

Wann greift die kündigungssperrfrist?

Der BGH hat jetzt entschieden: Die Sperrfrist gilt immer. Wenn eine vermietete Wohnung den Eigentümer wechselt, gilt für den neuen Vermieter eine Kündigungssperrfrist: Drei Jahre lang kann er den Mieter nicht kündigen. Der BGH hat jetzt entschieden: Die Sperrfrist gilt immer.

Ist die Wohnung verkauft oder verkauft?

Wenn die Wohnung, in der man zur Miete lebt, verkauft wird, erfährt man davon unter Umständen erst, wenn sich der neue Vermieter bzw. Eigentümer vorstellt. Denn ein gesetzliches Vorkaufsrecht gibt es für Mieter von Eigentumswohnungen nicht. Anders sieht es aus, wenn Wohnungen umgewandelt werden.

Kann man eine vermietete Wohnung verkaufen?

Wenn Sie eine vermietete Wohnung verkaufen, steht dem aktuellen Mieter unter Umständen ein Vorkaufsrecht zu. Dieses besteht immer dann, wenn Wohnungseigentum begründet wird, etwa wenn ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt wird.

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Ist die Mietwohnung in Eigentumswohnung verkauft worden?

Wenn Ihre Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde und verkauft werden soll, haben Sie als Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht an der Wohnung. Sie können dann in den Kaufvertrag zwischen Eigentümer und Drittem eintreten. Das bedeutet, Sie können Ihr Vorkaufsrecht geltend machen.

Warum bricht eine vermietete Wohnung nicht?

Wenn Sie eine vermietete Wohnung verkaufen, gilt der Grundsatz „Kauf bricht Miete nicht“. Das heißt, der Käufer tritt als neuer Vermieter in alle Rechte und Pflichten des bestehenden Mietverhältnisses ein. Für den Mieter ändert sich durch den Verkauf nichts.