Was gehört alles zur 1\% Regelung?

Entsprechend der 1 \% Regelung – auch Listenpreismethode genannt – wird bei der Berechnung der Einkommensteuer 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Firmenwagens zum monatlichen Gehalt hinzugerechnet. Dieser sogenannte geldwerte Vorteil erhöht das Bruttogehalt und durch die Steuerprogression den Steuersatz.

Was gehört alles zum BLP?

Bruttolistenpreis umfasst nur werkseitige Fahrzeugbestandteile. Gegenstände der Sonderausstattung sind beim Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils nur dann zu berücksichtigen, wenn diese bereits bei der Erstzulassung des Dienstwagens eingebaut sind.

Wie geht es mit der privaten Nutzung von Firmenfahrzeugen aus?

Das Finanzamt geht immer Prinzip in fast jedem Fall davon aus, dass eine private Nutzung des Firmenfahrzeugs vorliegt. Sind Sie Geschäftsführer einer GmbH, versteuern Sie den privaten Nutzungsanteil über die 1-\%-Regelung, wie in diesem Beitrag näher erläutert wird.

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Welche Szenarien gibt es für den Einsatz eines Firmenwagens?

Die Szenarien für den Einsatz eines Firmenwagens sind vielfältig. Da ist beispielsweise der Handwerker, der einen neuen Transporter kauft, mit denen er die Fahrten für seine Kundenaufträge erledigt. Oder der Freiberufler, ein Trainer, der mit seinem Firmenwagen zu Kunden oder zu Workshops in Tagungshotels fährt.

Wie setzen sie die Betriebskosten des Firmenwagens ab?

Hier gibt es zwei grundsätzliche Möglichkeiten Sie setzen alle Betriebskosten des Fahrzeugs ab, wenn Sie den Firmenwagen mit der 1\% Regelung versteuern. Wenn Sie den Firmenwagen dagegen mit der Fahrtenbuch-Methode versteuern, setzen Sie nur die Kosten ab, die betrieblich verursacht wurden.

Was ist eine Sonderabschreibung für einen Firmenwagen?

Wenn Sie per Fahrtenbuch nachweisen, dass Sie den Firmenwagen zu über 90\% betrieblich nutzen, dann können Sie im ersten Jahr eine zusätzliche Sonderabschreibung von 20 \% geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Betriebsvermögen weniger als 235.000 € beträgt oder Ihr Gewinn pro Jahr 100.000 € nicht übersteigt.

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