Was gilt als gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland?

Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person ist dort, wo sie sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass sie an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt gilt stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten.

Wie ändert sich für sie die Rente im Ausland?

Wenn Sie nur vorübergehend im Ausland sind, ändert sich für Sie nichts. Wir überweisen die Rente auf ein Konto Ihrer Wahl. Leben Sie künftig dauerhaft in einem Land der Europäischen Union (EU), in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, ändert sich für Sie in den allermeisten Fällen nichts.

Sind Rentner im Ausland steuerpflichtig?

Sind Rentner, die im Ausland leben, steuerpflichtig? Ja, das gilt für alle Rentner, die deutsche Renten beziehen. Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 gilt das Prinzip der „nachgelagerten Besteuerung“. Mit jedem Jahr dürfen Berufstätige einen größeren Teil ihrer Beiträge zur Altersvorsorge von der Steuer absetzen.

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Welche Besonderheiten gibt es für Rentner im Ausland?

Für Rentnerinnen und Rentner, die im Ausland leben, gelten einige Besonderheiten, die Sie kennen sollten. Wer im Ausland wohnt und eine deutsche Rente erhält, muss diese in Deutschland versteuern. Das ist jedenfalls der Grundsatz – wie so oft im Steuerrecht, gibt es auch hier Sonderregelungen und Ausnahmen.

Ist eine Rente in Deutschland zu versteuern?

Ob eine Rente in Deutschland zu versteuern ist, hängt einerseits davon ab, um was für eine Art von Rente es sich handelt und in welchem Staat Sie Ihren Wohnsitz haben! Die Höhe der Rente spielt für die Steuerpflicht keine Rolle. Alle beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte sind in § 49 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) abschließend aufgezählt.