Wann gilt ein Vermieter als Unternehmer?

Unternehmer nach § 14 BGB ist der Vermieter dann, wenn er bei Abschluss des Vertrages gewerblich oder selbstständig beruflich tätig wird. Der Begriff ist, als Gegenstück zum Verbraucher, weit auszulegen. Deshalb muss ein Unternehmer nicht Kaufmann sein, gewerblich und/oder mit Gewinnerzielungsabsicht handeln.

Sind private Vermieter Unternehmer?

Maßgeblich dafür ist, ob der Vermieter Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB ist. Inwieweit private Vermieter als Unternehmer einzustufen sind, hängt vom Umfang ihrer Vermietungstätigkeit ab. Der BGH (Urteil vom 23.10.2001, XI ZR 63/01) betrachtet die Verwaltung eigenen Vermögens nicht als gewerbliche Tätigkeit.

Kann man sich als Vermieter selbstständig machen?

In diesem Fall könnte man davon sprechen, dass man sich als Vermieter selbstständig macht und ein Unternehmen gründet. Dann müssen allerdings auch Einkommenssteuer, Sozialabgaben etc. bezahlt werden. Sich als Besitzer von Immobilien selbstständig zu machen, zahlt sich nur dann aus, wenn tatsächlich ein großer Immobilienbestand vorhanden ist.

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Kann man sich als Eigentümer von Immobilien selbstständig machen?

Dann müssen allerdings auch Einkommenssteuer, Sozialabgaben etc. bezahlt werden. Sich als Besitzer von Immobilien selbstständig zu machen, zahlt sich nur dann aus, wenn tatsächlich ein großer Immobilienbestand vorhanden ist. Hier bietet es sich an, alle Fragen mit einem Steuer- oder Unternehmensberater zu klären.

Kann der künftige Vermieter die Miete in voller Höhe leisten?

Als Vermieter haben Sie ein berechtigtes Interesse, dass der künftige Mieter die Miete in voller Höhe leisten kann. Reicht Ihnen der Einkommens­nachweis des Selbstständigen nicht, sollten Sie zusätzlich Fragen zu seinen Arbeits- und Einkommens­ver­hält­nissen stellen.

Was können sie als Vermieter tun?

Als Alternative zum Einkommens­nachweis könnte der Freiberufler oder Selbstständige eine betriebs­wirt­schaftliche Auswertung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder die letzten Gehaltsab­rech­nungen, sofern sie einmal angestellt waren, vorlegen. Noch nicht sicher? Das können Sie als Vermieter tun!