Welche Rechtsform hat ein Vermieter?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Als Vermieter von Monteurzimmern oder Ferienimmobilien können Sie eine Kapitalgesellschaft gründen. Die bekannteste Form von Kapitalgesellschaften stellt die GmbH dar, die als vollwertige juristische Person mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit auftritt.

Wer ist mein Vermieter?

Im deutschen Zivilrecht ist für die Frage, wer Vermieter eines Objektes ist, nicht maßgeblich, wer Eigentümer dieses Objektes ist. Wer dort als Vermieter angegeben ist und den Mietvertrag unterzeichnet hat – bzw. wirksam vertreten wurde – ist der Vermieter.

Ist Vermietung eine gewerbliche Tätigkeit?

Die Vermietung einer Ferienwohnung stellt sich als gewerbliche Tätigkeit dar, wenn eine hotelmäßige Nutzung der Ferienwohnung vorliegt oder die Vermietung nach Art einer Fremdenpension erfolgt. Ein Gewerbebetrieb ist i. Die Beherbergung in Gaststätten ist stets ein Gewerbebetrieb.

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Wann unterliegt die gewerbliche Vermietung?

Die gewerbliche Vermietung unterliegt bestimmten Vorausset­zungen. Hierzu gehört, dass der Vermieter Leistungen erbringt, die eine alleinige Vermietungs­tä­tigkeit überschreiten. Erfahren Sie im Folgenden, wann die Vermietung als gewerblich angesehen wird und welche Vorausset­zungen hierfür erfüllt werden müssen.

Ist ein privater Hauseigentümer als Vermieter anzusehen?

Neue Rechtsprechung des OGH zu Gesellschaften als Vermieter: Ein privater Hauseigentümer (natürliche Person) ist (noch) als Verbraucher anzusehen, wenn in seinem Haus nicht mehr als fünf Mietgegenstände in Bestand gegeben werden.

Ist die Vermietung unternehmerisch eingerichtet?

Überträgt man dies auf die Vermietung, dann liegt eine unternehmerische Tätigkeit nur dann vor, wenn die Vermietung ebenfalls einen entsprechenden Umfang angenommen hat, der einen unternehmerisch eingerichteten Betrieb erfordert.

Ist die Nutzung der vermieteten Räume nicht ausreichend?

Die Nutzung der vermieteten Räume zu gewerblichen Zwecken ist nicht ausreichend. Der entscheidende Faktor liegt darin, dass die alleinige Vermögens­nutzung hinter der Bereitstellung einer einheitlichen gewerblichen Organisation zurücktritt. Eine hotelmäßige Nutzung beispielsweise sorgt dafür, dass ein Gewerbebetrieb die Verwaltung annimmt.

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