Sind Betreuungskosten für Eltern steuerlich absetzbar?

Generell gilt: Nur wenn Kinder für die Pflege ihrer Eltern zahlen, können sie die Kosten von der Steuer absetzen. Reicht die Rente der Betroffenen aus oder haben die Eltern Ersparnisse, werden diese für die Pflegekosten verwendet. Hierfür gibt es allerdings keinerlei Steuervergünstigungen für die Kinder.

Was ist bei einer Heimunterbringung zu beachten?

Klären Sie, ob Sie Ihre alte Wohnung renovieren müssen. Erstellen Sie eine Liste mit weiteren Verträgen, die zu ihrer alten Wohnung gehören und kündigen Sie sie. Beispiele: Strom, Telefon, Gas, Kabelanschluss, Hausnotrufdienst (falls vorhanden). Prüfen Sie, welche Versicherungen Sie im Pflegeheim brauchen werden.

Welche Pflegekosten lassen sich von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich lassen sich Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung oder als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Zu den Pflegekosten, die sich von der Steuer absetzen lassen, zählen zum Beispiel Ausgaben für die Unterbringung in einem nach 71 SGB XI zur Pflege zugelassenen Pflegeheim

LESEN:   Wie kann im Supermarkt gekauftes Basilikum gestarkt werden?

Kann man die Pflegeheimkosten als außergewöhnliche Belastung absetzen?

Pflegeheimkosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Die Kosten, die durch die Unterbringung in einem Pflegeheim entstanden sind, können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, sofern der Versicherte krankheits- oder pflegebedingt in das Heim gezogen ist.

Kann ich die Heimunterbringung von der Steuer absetzen?

Heimunterbringung: Kosten von der Steuer absetzen. Doch der Platz im Pflegeheim ist teuer. Immerhin: Zahlt ein Rentner Steuern und muss krankheitsbedingt in ein Alten- oder Pflegeheim ziehen, kann er die Heimkosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.

Wie kann ich die Heimkosten von der Steuer absetzen?

Um die Heimkosten von der Steuer absetzen zu können, muss Horst zuerst die Erstattungen von seinen Kosten abziehen. Zu diesen Erstattungen gehören: Kostenerstattungen der gesetzlichen Krankenkasse bzw. der Beihilfe. Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Pflegegeld aus einer privaten Pflegeversicherung.