Was bedeutet der Begriff Richtlinie?

Als Richtlinie wird in den deutschsprachigen Staaten eine Handlungs- oder Ausführungsvorschrift einer Institution oder Instanz bezeichnet, die jedoch kein förmliches Gesetz ist (zu den Besonderheiten der Richtlinien der Europäischen Union siehe EU-Richtlinie). …

Für wen gilt EU-Recht?

Die europäischen Bürger/-innen, Einwohner/-innen und Unternehmen genießen bestimmte EU-Rechte und sind dadurch geschützt. Wenn diese Rechte Ihrer Auffassung nach durch die Behörden eines EU-Landes verletzt wurden, können Sie verschiedene Rechtsbehelfe und Hilfsangebote in Anspruch nehmen.

Für wen gelten EU Verordnungen?

Eine Verordnung ist ein verbindlicher Rechtsakt, den alle EU-Länder in vollem Umfang umsetzen müssen. Um beispielsweise sicherzustellen, dass für Waren, die in die EU importiert werden, gemeinsame Schutzmaßnahmen gelten, hat der Rat der EU eine entsprechende Verordnung angenommen.

Welche Bedeutung hat der Begriff Richtlinien?

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Richtlinien – Definition, Bedeutung im Verwaltungs-, Staats- und EU-Recht. Erklärung zum Begriff Richtlinien. Der Rechtsbegriff Richtlinie wird auf nationaler Ebene sowohl im Staatsorganisationsrecht als auch im Verwaltungsrecht gebraucht, hat jeweils aber eine unterschiedliche Bedeutung.

Was ist eine Richtlinie in der EU?

Die Richtlinie in der EU. Bei einer EU-Richtlinie handelt es sich gem. Art. 288 AEUV [Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union] um einen Rechtsakt der Europäischen Union. Sie ist neben der EU-Verordnung die am häufigsten verwendete Form des Rechtsaktes.

Ist eine Außenwirkung von Richtlinien möglich?

Eine solche Außenwirkung ist aber faktisch dann möglich, wenn bspw. ein Subventionsantrag mit der Begründung abgelehnt wird, die Voraussetzungen einer Subventionsrichtlinie (= eine Verwaltungsvorschrift) lägen nicht vor. Diese mittelbare Wirkung von Richtlinien wird aber mit der allgemeinen Verwaltungspraxis und dem Gleichheitsgrundsatz begründet.

Wann treten die Richtlinien in Kraft?

Diese Richtlinien treten mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und sind in sämtlichen Teilen verbindlich. Die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, diese in individuelle einzelstaatliche Rechte umzusetzen – und zwar innerhalb einer bestimmten Frist.

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