Wie kann die internationale Geburtsurkunde beantragen werden?

Die internationale Geburtsurkunde kann ebenfalls in dem Standesamt des Geburtsortes beantragen werden. Es empfiehlt sich eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde anfertigen zu lassen. So haben Sie vorgesorgt, falls das Original abhanden kommt.

Was kostet eine beglaubigte Geburtsurkunde?

Die Beglaubigung kostet außerdem eine Gebühr, die für jede Gemeinde unterschiedlich ausfällt, sie sollte allerdings in der Regel unter einen Euro pro Seite des Dokuments betragen. Eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde benötigen Sie z.B. bei der Eheschließung oder der Auswanderung.

Welche Unterlagen benötigen sie für die Geburtsurkunde?

Sie benötigen Ihren Personalausweis, das Original der Geburtsurkunde, das beim Standesamt liegt und die zu beglaubigende Kopie. Diese lassen Sie sich bei der Behörde anfertigen.

Wie kann ich eine Geburtsurkunde beantragen?

Zum Nachweis einer Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet können Sie eine Geburtsurkunde beantragen. Urkunden können bevorzugt online, gegebenenfalls auch per Post, per Fax oder persönlich beantragt werden. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.

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Wann muss die Geburtsurkunde angezeigt werden?

Dazu muss die Geburt binnen einer Woche beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Die Geburtsurkunde ist sozusagen eine amtliche Bescheinigung, dass es Sie tatsächlich gibt, wann und wo Sie geboren wurden, welches Geschlecht Sie haben, wer Ihre Eltern sind und woher diese kommen.

Wie wird die Geburtsurkunde ausgestellt?

Wie es der Name schon sagt wird die Geburtsurkunde nach der Geburt ausgestellt und den Eltern überreicht oder gleich ins Familienstammbuch miteingebunden. Dazu muss die Geburt binnen einer Woche beim zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Was ist die Beglaubigung der Geburtsurkunde?

Die amtliche Beglaubigung der Geburtsurkunde nimmt ausschließlich das Standesamt vor, welches die Urkunde ausgestellt hat. Merke: Ohne Beglaubigung ist die Kopie der Urkunde nicht offiziell anerkannt und kann nicht als amtliches Dokument verwendet werden. Sie können in Ihrem Standesamt die Kopie der Geburtsurkunde beglaubigen lassen.