Was wird mit der Stellenanzeige angeboten?

Mit der Stellenanzeige wird Ihnen ein „Gespräch“ auf Augenhöhe angeboten, dass Sie gerne annehmen und in gleicher Weise fortführen dürfen.

Wie nutzen sie die Stellenanzeigen der Bundesagentur für Arbeit?

Sie nutzen die persönlichen Kontakte und Empfehlungen ihrer Angestellten, Sie schalten Stellenanzeigen in Internet-Jobbörsen wie der Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit. Unsere Empfehlung: Suchen Sie auf möglichst vielen Kanälen nach offenen Stellen, die zu Ihnen passen.

Wie finden sie den passenden Job?

Es gibt viele Wege, den passenden Job zu finden – informieren Sie sich, wie Unternehmen heute auf freie Stellen aufmerksam machen. Wenn eine Stelle neu besetzt werden soll, nutzen Arbeitgeber viele Kanäle, um nach passenden Bewerberinnen oder Bewerbern zu suchen:

Ist ein attraktives Jobangebot nutzlos?

Auch ein noch so attraktives Jobangebot ist mehr oder weniger nutzlos, wenn das Unternehmen Sie nur nach wenigen Monaten aus finanziellen Gründen entlassen muss. Stellen Sie daher sicher, dass das Unternehmen finanziell stabil ist.

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Kann der Betroffene seinen Einspruch zurücknehmen?

Stellt sich heraus, dass der Einspruch keinen Erfolg haben wird, kann und sollte der Betroffene seinen Einspruch zurücknehmen. Behält er ihn aufrecht, wird der Einspruch ohnehin durch eine förmliche Einspruchsentscheidung abgelehnt. Den Aufwand, das Einspruchsverfahren zu durchlaufen, kann der Betroffene der Behörde aber ersparen.

Kann die Behörde bei ihrer Entscheidung zurückgewiesen werden?

Bleibt die Behörde bei ihrer Entscheidung, wird der Einspruch zurückgewiesen. Dazu ergeht eine förmliche Einspruchsentscheidung. Möchte der Betroffene dagegen vorgehen, muss er Klage erheben. Im Steuerrecht gibt es noch eine Besonderheit. Hier kann die Überprüfung nämlich zu einer sogenannten Verböserung führen.

Wie lange kann ein Einspruch zurückgenommen werden?

Grundsätzlich gilt aber, dass ein Einspruch solange zurückgenommen werden kann, wie in der Sache noch nicht entschieden wurde. Solange das Einspruchsverfahren noch läuft und damit keine endgültige Entscheidung vorliegt, kann der Betroffene seinen Einspruch also wieder zurücknehmen.