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Wann bekomme ich Gerichtskostenbeihilfe bei Scheidung?
Prozesskostenhilfe wird nur gewährt, wenn das beabsichtigte Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht Aussicht auf Erfolg hat, also die Voraussetzungen einer Scheidung vorliegen. Als weitere Voraussetzung für die Gewährung von PKH muss eine finanzielle Bedürftigkeit des Antragstellers (der Antragstellerin) vorliegen.
Wer trägt die Kosten bei einer einvernehmlichen Scheidung?
Bei der einvernehmlichen Scheidung werden die Kosten unter den Eheleuten geteilt, hierzu ergeht vom Gericht eine Kostenentscheidung. Sofern die Ehepartner nur einen Anwalt beauftragen, würden sich also pro Ehepartner folgende Kosten ergeben: Kosten Rechtsanwalt: 853,82 € Gerichtskosten: 242,00 €
Ist ein Anwalt für die Scheidung möglich?
Einen Anwalt für die Scheidung kann man sich daher nicht teilen, wohl aber die Kosten des Anwalts des Antragstellers der Scheidung. Ein Anwalt für beide Ehegatten, also die gemeinsame Einreichung der Scheidung, ist rechtlich nicht möglich im Scheidungsverfahren. Vergleichen spart Geld.
Ist es möglich eine einvernehmliche Scheidung durchzuführen?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung (ohne Streit über Folgesachen) besteht zwar formal die Möglichkeit, die Scheidung mit nur einem Anwalt (kein gemeinsamer Anwalt) durchzuführen, der den Scheidungsantrag für einen Ehegatten stellt.
Wie kann ich eine Scheidung beauftragen?
Bei einer Scheidung ist die Beauftragung eines gemeinsamen Anwalts für beide Ehegatten daher nicht möglich. Die Ehegatten können sich aber absprechen, dass nur eine Seite für die Beantragung der Scheidung einen Anwalt beauftragt. Der Antragsgegner kann auch ohne Anwalt der Scheidung zustimmen.
Wie kann der zweite Ehegatte die Scheidung abschließen?
Der zweite Ehegatte, der lediglich der Scheidung zustimmt, benötigt keinen eigenen Anwalt. Zwischen den Ehegatten kann intern vereinbart werden, dass die für die Scheidung anfallenden Kosten z.B. hälftig geteilt werden.