Ist der Balkon sonder oder Gemeinschaftseigentum?

Auch ohne entsprechende ausdrückliche Zuordnung zum Sondereigentum gehört der Balkon schlicht zur entsprechenden Wohnung. Die konstruktiven Teile des Balkons sind zwingendes Gemeinschaftseigentum.

Wer trägt die Kosten einer balkonsanierung?

Im Normalfall müssen sich alle Wohnungseigentümer an der Sanierung von gemeinschaftlichem Eigentum beteiligen und die gemeinsam angesparte Instandhaltungsrücklage dafür einsetzen.

Wer zahlt Schäden am Balkon?

Wenn also Feuchtigkeitsschäden in Wohnungen unter oder neben dem Balkon ihre Ursache in schadhaften Isolierungsschichten haben, dann sind alle Wohnungseigentümer zu ihrer Reparatur verpflichtet; und die Kosten tragen sie gemeinsam, anteilig.

Wie wird ein Balkon saniert?

Balkon sanieren Schritt für Schritt Anleitung

  1. Schritt 1: Beton prüfen, Schäden ausbessern. Prüfen Sie den Beton gründlich auf schadhafte Stellen.
  2. Schritt 2: Neigung korrigieren, Gefälleestrich anbringen.
  3. Schritt 3: Balkon abdichten.
  4. Schritt 4: Balkon entkoppeln.
  5. Schritt 5: Fliesen verlegen und verfugen.
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Wer zahlt Reparaturen bei Sondereigentum?

Nach Paragraf 14 Nr. 1 ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, sein Sondereigentum solcherart instand zu halten, dass keinem der Miteigentümer ein Nachteil erwächst, der über das unvermeidliche Maß hinausgeht. Der Eigentümer trägt allein die Kosten für erforderliche Reparaturen.

Ist Balkontür Gemeinschaftseigentum?

Türen: Innentüren innerhalb einer Wohnung stehen im Sondereigentum. Die Wohnungsabschlusstüren sind hingegen vollständig Gemeinschaftseigentum. Dies gilt auch für den Farbanstrich. Diesen Regeln unterliegen auch Balkon- und Terrassentüren.

Was gilt für die Aussenseite von Balkonen?

Gleiches gilt für die Aussenseite von Balkonen, die zwingend gemeinschaftliches Eigentum darstellt. Der Innenbereich ist wiederum sonderrechtsfähig. Das Sondernutzungsrecht ist ein ausschliessliches Nutzungsrecht an gemeinschaftlichen Teilen.

Wie setzt sich der Balkon zusammen?

Der Balkon gehört zur jeweiligen Wohnung, setzt sich aber –je nach vertretener Rechtsauffassung- aus Sondereigentum (Estrich, Fliesen und Innenanstrich) und Gemeinschaftseigentum (Wände, tragende Geschossplatte, Abdichtung der Geschossplatte und Brüstungen/Geländer) zusammen.

Ist die Kostenlast für die Sanierung von Balkonen und Terrassen zum Sondereigentum?

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Es gibt daher zunächst Versuche, die Kostenlast für die Sanierung von Balkonen, Terrassen, Loggien und Fenster, die alle zum Gemeinschaftseigentum gehören, durch ihre Zuordnung zum Sondereigentum dem Sondereigentümer aufzuerlegen.

Welche Grundstücke gehören zum gemeinschaftlichen Eigentum?

Dabei gehören zum gemeinschaftlichen Eigentum das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen, § 1 Abs. 5 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Insbesondere unterfallen dem Gemeinschaftseigentum solche…