Inhaltsverzeichnis
Hat das Internet einen Besitzer?
Das Internet als Ganzes gehört niemandem, auch wenn einzelne Teile bestimmten Unternehmen gehören.
Wie kann ich herausfinden wem eine Website gehört?
Im Mai 2005 genehmigte das Bundeskartellamt die Übernahme des Webportals in Form der Web.de GmbH, einer vollständigen Tochter der Web.de AG durch die United Internet AG. Der Kaufpreis betrug 330 Millionen Euro, davon 130 Millionen in Aktien.
Wem gehört icann?
Am 30. September 2016 endete offiziell die Aufsicht der USA über die Internet-Verwaltung ICANN. Doch der US-Einfluss auf das Domain Name System wird auch weiterhin bestehen bleiben.
Wer koordiniert die Vergabe der Namen und Adressen?
Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (kurz: ICANN) koordiniert die Vergabe von einmaligen Namen und Adressen im Internet. Dazu gehört die Koordination des Domain Name Systems und die Zuteilung von IP-Adressen, was auch als „IANA-Funktion“ (abgeleitet von engl.
Wie ist das Internet verbunden?
Einzelne Netzwerke werden über sogenannte Internet-Knoten miteinander verbunden. Von diesen Knoten existieren mehrere hunderte, die auf der ganzen Welt verteilt sind und untereinander ebenfalls vernetzt sind. Die Vernetzung wird hauptsächlich durch Glasfaserkabel und Router ermöglicht.
Was sind die Begriffe Besitz und Eigentum?
In der Praxis werden die Begriffe Besitz und Eigentum (i.S.d. §§ 903 ff. BGB) oftmals gleichgestellt oder verwechselt. Im Juristischen sind die beiden Begriffe allerdings strikt voneinander zu trennen. Ein Besitzer ist eine Person, die grundsätzlich die tatsächliche Sachherrschaft besitzt. Ein Eigentümer hat hingegen die rechtliche Sachherrschaft.
Was ist ein Besitzer und ein Eigentümer?
Im Juristischen sind die beiden Begriffe allerdings strikt voneinander zu trennen. Ein Besitzer ist eine Person, die grundsätzlich die tatsächliche Sachherrschaft besitzt. Ein Eigentümer hat hingegen die rechtliche Sachherrschaft. So kann es vorkommen, dass Besitz und Eigentum auseinanderfallen.
Was ist Eigenbesitzer und Fremdbesitzer?
Insoweit ist also auch zwischen Eigen- und Fremdbesitzer zu unterscheiden. Eigenbesitzer ist dabei, wer eine Sache als ihm selbst gehörig besitzt, § 872 BGB. Fremdbesitzer ist dementsprechend derjenige. wer eine Sache für einen anderen besitzt. Nach § 857 BGB ist der Besitz auch vererblich, sog. Erbenbesitz.
Was ist ein unmittelbarer Besitz nach § 860 BGB?
Nach § 854 Absatz 1 BGB ist der Besitz die von einem natürlichen Besitzwillen getragene tatsächliche Sachherrschaft einer Person (unmittelbarer Besitzer). Ein solcher unmittelbarer Besitz liegt aber auch dann vor, wenn ein Besitzdiener i.S.v. § 855 BGB die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt (Ausnahme: § 860 BGB).