Wann ist eine Datenschutzerklärung notwendig?

Eine Datenschutzerklärung benötigen Sie nur dann, wenn Sie personenbezogene Daten erheben und verarbeiten. Auf den ersten Blick verarbeitet eine „private“ Seite nicht direkt personenbezogene Daten und würde somit keine Datenschutzerklärung benötigen. Sie benötigen also in jedem Fall eine Datenschutzerklärung.

Was ist der Verstoß gegen den Datenschutz?

Verstoß gegen Datenschutz. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) definiert den Verstoß gegen den Datenschutz als eine „unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“. Bei einer Datenschutzverletzung handelt es sich also um eine Vernichtung, einen Verlust, eine Veränderung oder eine unzulässige Offenlegung…

Wie kann eine Ordnungswidrigkeit gegen den Datenschutz geahndet werden?

Bei einem Verstoß gegen den Datenschutz ist die Strafe von den Umständen abhängig. Zunächst einmal sieht § 43 der BDSG Bußgelder vor. Die Ordnungswidrigkeit kann im Fall des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu dreihunderttausend Euro geahndet werden.

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Kann eine Meldung an die Datenschutzaufsichtsbehörde erfolgen?

Eine Meldung an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde muss erfolgen, sofern ein Verstoß gegen den Datenschutz festgestellt worden ist und diese voraussichtlich zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten eines Betroffenen führen kann. Die Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO entsteht grundsätzlich bei jedem Verstoß gegen den Datenschutz.

Was ist die aktuelle Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes?

Die derzeit noch aktuelle Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes befasst sich in den §§ 43, 44 mit den Sanktionen, die ein Verstoß gegen den Datenschutz je nach Ausgestaltung zur Folge haben kann. Wichtig ist dabei, dass nicht jeder Verstoß gegen den Datenschutz ins Strafrecht hineinfällt.