Wie funktioniert eine Sozietät?

Eine Sozietät (lateinisch societas, „Gesellschaft“) ist ein Zusammenschluss zweier oder mehrerer natürlicher Personen (Sozien) zur gemeinsamen Berufsausübung. Es handelt sich um eine Personengesellschaft, und zwar um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß §§ 705 ff. BGB.

Was ist eine überörtliche Sozietät?

Die Zahl der überörtlichen Sozietäten steigt ständig an. Diese Form der gemeinsamen Berufsausübung wird von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten genutzt, um das Dienstleistungsangebot zu verbreitern, Wettbewerbsvorteile zu erzielen und überregional tätig zu werden.

Ist eine Partnerschaftsgesellschaft eine Sozietät?

Schließen sich Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten oder Ingenieure usw. zur gemeinsamen Berufsausübung in der Rechtsform einer GbR oder Partnerschaftsgesellschaft zusammen, spricht man von einer Sozietät.

Wie haftet der Rechtsanwalt gegenüber seinem Mandanten?

Jeder Rechtsanwalt haftet für das Handeln in seiner Funktion. Der Rechtsanwalt schließt mit seinem Mandanten einen Vertrag über eine Dienstleistung ab, einen Anwaltsvertrag, der ein Gegenstand des Mandanten zugrunde liegt. Diesen Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen, wie es bei anderen Dienstleistern üblich, dafür haftet er gegenüber seinem Mandanten.

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Was sind Rechtsanwälte verpflichtet zu arbeiten?

Eine Besonderheit von Rechtsanwälten ist, dass diese zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Immerhin sind sie verpflichtet nur im Sinne und zum Wohle ihres Mandanten zu arbeiten. Auch wenn das Gesetz nicht immer auf der Seite des Mandanten steht, sollten die Anwälte auf jeden Fall das Beste für ihren Mandanten erzielen.

Wie hat der Rechtsanwalt die Aufgabe zu verhelfen?

Der Rechtsanwalt hat die Aufgabe mit allen Mitteln, die der Rechtsstaat zulässt dem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen. Das erfolgt nicht nur in seiner Kanzlei, sondern auch vor der Judikative, dem Gericht.

Wie kann ein Rechtsanwalt als Fachanwalt zugelassen werden?

Ein Rechtsanwalt, der in einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere theoretische und praktische Erfahrungen verfügt, kann von der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer die Erlaubnis zum Führen des Titels „Fachanwalt für …“ erhalten. Die Einzelheiten der Zulassung als Fachanwalt regelt die Fachanwaltsordnung (FAO).