Wie macht man eine Teilungserklärung?

In der Teilungserklärung erklärt der Eigentümer eines Grundstücks gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum am Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt und mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder das Teileigentum an nicht zu Wohnzwecken bestimmten Räumen verbunden wird.

Wo befindet sich die Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung wird ins Grundbuch eingetragen und ist damit für die Wohnungseigentümer verbindlich. Änderungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer und müssen wiederum im Grundbuch eingetragen werden, um gegenüber Rechtsnachfolgern von Wohnungseigentümern wirksam zu sein.

Was regelt die Wohnungs­Eigentums­Gemein­schaft?

Rechtliche Bestimmungen rund um die Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft finden sich im Wohnungs­eigentums­gesetz (WEG). Es regelt, was die einzelnen Wohnungs­eigentümer jeweils dürfen und wozu sie gegenseitig verpflichtet sind. Sie ist auch die rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Teilungs­erklärung.

Wie kann man die Übergabe der Wohnung erteilen?

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Gegenüber Dritten hat die Übergabe der Wohnung zunächst keine Wirkung. Für dieses Zwischenstadium, in dem der Verkäufer noch Eigentümer (Eintragung im Grundbuch) und der Käufer bereits Besitzer der Wohnung (Übergabe der Wohnung) ist, sollte man entsprechende Vollmachten erteilen.

Was ist die Teilungserklärung für ein Mehrfamilienhaus?

In der Teilungserklärung für ein Mehrfamilienhaus wird die räumliche Aufteilung festgelegt, damit regelt sie vor allem die Verhältnisse der Eigentümer untereinander. Die Teilungserklärung wird auch Aufteilungserklärung genannt und ist relevant für beispielsweise: Was gehört zur Teilungserklärung?

Wie kann der Eigentümer die eigenen Wohnungen nutzen?

In der eigenen Wohnung, also im Haus oder in der Eigentumswohnung, ist diese Situation anders. Hier kann der Eigentümer grundsätzlich selbst über die Wohnungsnutzung entscheiden. In einem bestimmten Ausmaße kann er die Wohnräume sowohl privat als auch gewerblich-beruflich nutzen.