Haben Kinder ein Recht auf Großeltern?

Mit der Kindschaftsrechtsreform zum 01.07.1998 ist gesetzlich ein Umgangsrecht von Großeltern mit den Enkelkindern normiert worden. Großeltern haben nur dann Anrecht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem „Wohl des Kindes“ dient. …

Haben Großeltern ein Umgangsrecht mit ihren Enkeln?

Dabei haben laut Gesetz auch Omas und Opas das Recht, ihre Enkel zu sehen. Das Umgangsrecht dient dazu, die Bindungen des Kindes zu denjenigen Personen, die ihm besonders nahe stehen, durch regelmäßigen Kontakt zu erhalten und zu festigen.

Was haben Großeltern bei der Erziehung ihres Enkels zu beachten?

Grundsätzlich haben sich Großeltern bei der Erziehung ihres Enkels an die Richtlinien der Eltern zu halten und dürfen nur innerhalb dieser über das Kind bestimmen. Wichtige Entscheidungen bzgl. des Lebens und Alltags des Kindes bleiben den Eltern überlassen.

Welche Vorlagen gibt es für die Großeltern?

Seitens des Gesetzgebers gibt es hierbei keine genauen Vorlagen. Allerdings können Großeltern ihr Recht auf Umgang bei Gericht durchsetzen, wenn ihnen der Kontakt zu ihren Enkeln verweigert wird. Das Familiengericht kann dann im Streitfall eine Lösung finden und die Häufigkeit der Treffen festlegen.

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Wie kann ich den Umgang mit den Großeltern einklagen?

Umgangsrecht einklagen Wird den Großeltern der Umgang mit den Enkelkindern durch die Eltern verwehrt, können sie zur Klage greifen und das Umgangsrecht gerichtlich erwirken. Hierbei prüft das Familiengericht in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zunächst, ob der Kontakt zu den Großeltern im Sinne des Kindes ist (vgl. § 1626 Abs. 3 BGB).

Ist der Umgang mit den Großeltern verwehrt?

Wird den Großeltern der Umgang mit den Enkelkindern durch die Eltern verwehrt, können sie zur Klage greifen und das Umgangsrecht gerichtlich erwirken. Hierbei prüft das Familiengericht in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zunächst, ob der Kontakt zu den Großeltern im Sinne des Kindes ist (vgl. § 1626 Abs. 3 BGB).