Wann endet die Aufgabe eines Betreuers?

Die Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten. Ein besonderer Beschluß des Gerichtes über die Aufhebung der Betreuung ist nicht erforderlich.

Wie oft muss sich ein Betreuer bei seinem betreuten sehen lassen?

Als erforderlich wurden bisher in der Rechtsprechung 1 bis 2 Besuche im Monat angesehen. Es kommt neben der persönlichen Lebenssituation des Betreuten entscheidend darauf an, ob besondere Angelegenheiten besprochen werden müssen oder ob es „nur“ darum geht „sich mal wieder sehen zu lassen“.

Was sind die Pflichten eines rechtlichen Betreuers?

Betreuerpflichten. Die Pflichten eines rechtlichen Betreuers sind es, als gesetzlichem Vertreter die Interessen der jeweiligen Betreuten wahrzunehmen und sie im Rahmen ihrer Aufgabenkreise zu vertreten. Hierbei haben die Betreuer das Wohl, aber auch die subjektiven Wünsche der Betreuten zu berücksichtigen.

Welche Aufgabe hat der Betreuer als gesetzlicher Vertreter?

Der Betreuer hat die Aufgabe, im Rahmen seines Aufgabenkreises die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen und diesen als gesetzlicher Vertreter gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.

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Welche Verpflichtung hat der Betreuer zu besprechen?

Der Betreuer hat gem. § 1901 Abs. 3 BGB alle wichtigen Angelegenheiten mit dem Betreuten zu besprechen, sofern dies dessen Wohl zuwiderläuft. Durch die Verpflichtung, alle wichtigen Angelegenheiten zu besprechen, soll auch der Willensvorrang des Betreuten verdeutlicht werden.

Wie kann eine gesetzliche Betreuung angeordnet werden?

Eine gesetzliche Betreuung kann für einzelne, mehrere oder alle Aufgabenkreise angeordnet werden. In seinem Aufgabenbereich vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich (§ 1902 BGB). Dabei hat der gesetzliche Betreuer die Angelegenheiten im Sinne und zum Wohl des Betreuten im Rahmen der Aufgabenkreise zu regeln.