Welche Länder akzeptieren nicht den Kinderreisepass?

Darüber hinaus werden Kinderreisepässe derzeit nicht von Burundi, Dschibuti, Kuwait und Tuvalu als Reisedokument anerkannt (Stand: 17.12.2012). Aktuelle Informationen sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amts länderspezifisch unter Reise- und Sicherheitshinweise zu finden.

Welchen Pass für Kinder?

Der Kinderreisepass ist für Kinder bis 12 Jahre vorgesehen. 2. Elektronischer Reisepass (ePass): Für einige wenige Länder, vor allem für die USA, benötigen auch Babys und Kinder denselben elektronisch lesbaren, biometrischen Reisepass wie Erwachsene. Normalerweise wird er für Personen ab 12 Jahre ausgestellt.

Ist der Kinderreisepass für Kinder Pflicht?

Allerdings ist es nun Pflicht, Kinder für Reisen mit einem eigenen Ausweisdokument auszustatten. Der speziell hierfür eingeführte Kinderreisepass ist für Kinder bis zur Vollendung ihres 12. Lebensjahres gedacht und ist in Deutschland das einzige offizielle Ausweisdokument, welches verlängert werden kann.

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Ist die Gültigkeit der Kinderreisepass ungültig?

Mit Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig und kann nicht mehr aktualisiert werden. Dann muss ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden. Die Verlängerung muss also zwingend vor dem Ablauf der Gültigkeit vorgenommen werden.

Was soll bei Beantragung eines kinderpasses mitgebracht werden?

Dessen Ausweis/Reisepass soll ebenfalls mitgebracht werden. Bei Beantragung eines Kinderpasses sind die Antragsteller hinsichtlich des Bestehens bzw. Fortbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes zu befragen. Der hierfür ggf. notwendige Vordruck wird bei Antragstellung im Bürgeramt bereitgehalten.

Welche Gebühren sind für ein Kinderreisepass zu entrichten?

Das Einwohnermeldeamt erhebt für die Neuausstellung eines Kinderreisepasses eine pauschale Gebühr von 13 Euro. Geht es nur um eine Verlängerung des Ausweisdokumentes oder eine Aktualisierung durch beispielsweise einen Umzug oder ein aktuelleres biometrisches Lichtbild, sind nur 6 Euro zu entrichten.