Welche Arten gibt es ein Arbeitsverhältnis zu beenden?

Häufige Beispiele sind in diesem Zusammenhang: ordentliche und außerordentliche Kündigung, Anfechtung, Aufhebungsvertrag, Fristablauf bei befristeten Arbeitsverhältnissen, Tod des Arbeitnehmers, Urteil des Arbeitsgerichts oder Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.

Welche Möglichkeiten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen gibt es?

Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses:

  • Aufhebungsvertrag.
  • Zeitablauf.
  • Zweckerreichung.
  • Eintritt einer auflösenden Bedingung.
  • Erreichen des Altersruhestandes.
  • Tod des Arbeitnehmers.
  • Anfechtung.
  • Auflösung durch das Arbeitsgericht.

Warum muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter freistellen?

Es kommt öfter vor, dass Arbeitgeber den Mitarbeiter ab dem Abschluss des Aufhebungsvertrags und bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freistellen. Das bedeutet, der Mitarbeiter braucht – meist ab Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags – nicht mehr zu arbeiten.

Ist der Arbeitsvertrag ein Gegenstück zum Arbeitsvertrag?

Wenn man so möchte, ist er das Gegenstück zum Arbeitsvertrag. Auf beides einigen sich Unternehmer und Mitarbeiter einvernehmlich. Im Arbeitsvertrag geht es darum, das Arbeitsverhältnis zu beginnen, im Aufhebungsvertrag schlicht darum, es zu beenden. Für alle Seiten ist die Unterschrift freiwillig.

LESEN:   Wie schnell ist das Senden von Geld bei MoneyGram?

Was bedeutet ein Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer?

Aufhebungsvertrag: Vor- und Nachteile für den Arbeitnehmer. Ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag bedeutet, dass beide Parteien dem Vertrag und seinen Bedingungen aus freien Stücken zustimmen – und was einvernehmlich geschieht, bedarf keiner Begründung. Deshalb muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat keine Rechenschaft ablegen.

Wann ist die Arbeitgeberkündigung wirksam?

Nach den neuesten Verwaltungsanweisungen der Arbeitsagentur ist das beispielsweise dann der Fall, wenn die Arbeitgeberkündigung zum selben Zeitpunkt (oder früher) wirksam würde, zu dem auch das Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag endet, die Abfindung nicht über 0,5 Monatsgehältern für jedes Beschäftigungsjahr liegt.