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Welche Rechte hat der Arbeitgeber bei der Mitarbeiterüberwachung zu berücksichtigen?
Der Arbeitgeber hat bei der Mitarbeiterüberwachung immer die individuellen Rechte von Arbeitnehmenden, die Mitbestimmung des Betriebsrats und den Datenschutz zu berücksichtigen.
Ist eine Überwachung von Mitarbeitern erlaubt?
Eine Überwachung von Mitarbeitern ist, sofern rechtens, ausschließlich während der Arbeitszeit erlaubt. Steht Ihnen also ein Betriebswagen auch zur privaten Verwendung zur Verfügung, ist hierauf besonders Rücksicht zu nehmen und adäquat zu reagieren.
Was sind die Grundrechte bei der arbeitsplatzüberwachung?
Bei der Arbeitsplatzüberwachung sind zwei wichtige Grundrechte der Mitarbeiter zu berücksichtigen: der Datenschutz, der den Umgang mit den personenbezogenen Daten reguliert, und der Schutz der Privatsphäre. Auch am Arbeitsplatz hat nämlich nicht alles tatsächlich nur mit dem Beruf zu tun.
Warum haben Arbeitgeber keinen Anspruch auf Überwachung am Arbeitsplatz?
Arbeitgeber haben dabei grundsätzlich keinen Anspruch darauf, auch in den privaten Lebensbereich ihrer Mitarbeiter einzugreifen oder vorzudringen. Das bedeutet: Die Überwachung am Arbeitsplatz – selbst wenn unter rechtlichen Gesichtspunkten erlaubt –, muss an der Grenze zur Privatsphäre regelmäßig Halt machen.
Ist die Mitarbeiterüberwachung zulässig?
Mit der Mitarbeiterüberwachung ist meist eine Datenverarbeitung verbunden. Findet das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Anwendung, konkretisiert es die verfassungsrechtlichen Eingriffsgrenzen. Für eine zulässige Datenerhebung, ist oftmals eine Einwilligung der Mitarbeiter erforderlich.
Kann der Arbeitgeber eine Internet-Überwachung am Arbeitsplatz durchführen?
Auch wenn der Arbeitgeber eine Internet-Überwachung am Arbeitsplatz stichprobenartig bzw. aufgrund eines konkreten Verdachts prinzipiell durchführen darf, ist dies nur unter Einhaltung bestimmter Bedingungen erlaubt. Denn wichtig ist, dass der Persönlichkeitsschutz der Arbeitnehmer gewahrt bleibt.
Wie funktioniert eine Mitarbeiterüberwachung am Arbeitsplatz?
Es gibt unzählige Softwarelösungen, die eine Überwachung am Arbeitsplatz über den PC ermöglichen. Aktivitäten an der Tastatur, im Web, Logins, Aktivitätenverfolgung bei cloudbasierten Systemen – die Mitarbeiterüberwachung wird in der hochtechnologisierten Zeit recht einfach gemacht.
Wie geht es mit der Überwachung durch den Arbeitgeber?
Die Überwachung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber kann sich auch auf den Computer erstrecken. Nicht jeder Arbeitgeber verlässt sich dabei auf Ihr Wort bzw. Ihre Unterschrift, sondern greift der Sicherheit halber zur Mitarbeiterüberwachung.
Warum sollten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht kontrollieren und ausspionieren?
Dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern nicht vertrauen und sie deshalb manchmal auch – ohne ihr Einverständnis nur auf Verdacht hin – kontrollieren und ausspionieren, ist vielen Menschen in Deutschland wohl bewusst. Schließlich gingen schon einige solcher Skandale der illegalen Mitarbeiterüberwachung durch die Presse.
Warum ist eine Mitarbeiterüberwachung nicht zulässig?
Doch grundsätzlich gilt: Eine heimliche und umfassende Überwachung aller Arbeitnehmer durch ihren Arbeitgeber mit entsprechender Software ist nicht zulässig. Der Einsatz von Software oder anderen Mitteln zur Mitarbeiterüberwachung ist grundlegend nur in engem Rahmen und zumeist nur bei vorher erteilter Einwilligung durch die Angestellten möglich.
Was hat der Arbeitgeber mit Maske zu tun?
Zudem hat der Arbeitgeber auch die Fürsorgepflicht, seine Arbeitnehmer so gut es geht zu schützen. Wenn das Tragen der Maske Ihnen jedoch körperliche und gesundheitliche Probleme bereitet, sollten Sie vorab mit Ihrem Arbeitgeber sprechen.
Wie hat sich der Einsatz von Tools zur Mitarbeiterüberwachung verdoppelt?
Der Einsatz von Tools zur Mitarbeiterüberwachung hat sich seit Beginn der Coronapandemie in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) verdoppelt. Das zeigt eine Studie von Getapp. Nicht jede Mitarbeiterüberwachung ist jedoch erlaubt – Verstöße können gravierende Folgen haben.