Was ist Telefonanschluss und Internetzugang in der Mietwohnung?
Der Telefonanschluss und ein Internetzugang selbst ist aber keine vom Vermieter im Rahmen des Mietrechts geschuldete mietrechtliche Leistung, sondern nur die Anschlußmöglichkeit an das Festnetz, der sogenannte Übergabepunkt im Haus sind Eigenschaften der Mietwohnung (Haus).
Warum muss der Vermieter die Leitung reparieren?
Entscheidung: Vermieter muss Telefonleitung reparieren. Der Vermieter muss die Leitung in diesem Fall nicht nur dem Mieter überlassen, sondern diese auch in einem vertragsgemäßen Zustand halten beziehungsweise bei einem Defekt wieder herstellen. Dem Vermieter obliegt nicht lediglich die Pflicht, eine Instandsetzung durch den Mieter zu dulden.
Wie kann der Vermieter die Mietsache überlassen?
Dieser Anspruch der Mieterin ergibt sich aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB. Danach muss der Vermieter die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand erhalten.
Warum hat der Mieter keine Ansprüche auf Telefonanschluss?
LG Berlin: Urteil vom 09.02.2010 – 65 S 475/07. Der Mieter hat keine Ansprüche auf Herstellung eines Telefonanschlusses, wenn er zum Beispiel bei einem Altbau vor Eingehung des Mietverhältnisses gewusst hat, dass kein Telefonsnschluss im Haus vorhanden ist (§ 536 b BGB).
Was ist das Recht des Mieters auf Informationsfreiheit?
Nach der wiederholt erfolgten Rechtsprechung deutscher Gerichte ist das Recht des Mieters auf Informationsfreiheit grundsätzlich geschützt (vgl. LG Hamburg ZMR 65, 188). Dies beinhaltet jedoch im Wesentlichen nur die klassischen Medien Radio, TV und Telefon.
Hat der Vermieter ein Recht auf einen Internetzugang?
Haben Mieter ein Recht auf einen Internetzugang? Muss der Vermieter einen Internetanschluss in der Mietwohnung bereitstellen? Wenn in einer Mietwohnung die notwendigen Verbindungsmöglichkeiten für schnelles Internet fehlen, kann man als Mieter nur wenig machen. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf schnelles Internet.
Wie können Vermieter und Mieter die Aufteilung der Räume angepasst werden?
Natürlich kann die Aufteilung der Räume durch Umbaumaßnahmen angepasst werden; deshalb sollten Vermieter:in und Mieter:in sich diesbezüglich bereits im Vorfeld verständigen. Zu den typischen Maßnahmen gehören zum Beispiel Leichtbauwände als Raumteiler oder das Verlegen von Netzwerkkabeln in Wänden und unterhalb der Fußböden.