Ist ein Wasserschaden ein Elementarschaden?
Ein Schaden, der nicht durch eine Person, sondern durch die Natur verursacht wurde, nennt man Elementarschaden. Man unterscheidet dabei zwischen den neun Elementargefahren Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und der Gefahr Feuer.
Wie ist der Versicherungsschutz für Schäden durch den Sturm versichert?
Der Versicherungsschutz greift für Schäden durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes auf versicherte Sachen und Gebäude, in denen sich solche befinden. Gebäude und in diesen befindliche versicherte Sachen sind auch gegen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände versichert, die durch den Sturm auf sie geschleudert werden.
Was ist der Versicherungsschutz für Bruchschäden innerhalb von Gebäuden?
Der Versicherungsschutz für Bruchschäden innerhalb von Gebäuden ist in § 3 Nr. 1 VGB 2010 (1914) festgelegt. Versichert sind demnach „frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren“. Die Rohre müssen zu den ZU- und Ableitungen der Wasserversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen gehören.
Welche Schäden ersetzt die Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden, die an versicherten Sachen durch versicherte Gefahren entstehen. Der Schadenersatz schließt dabei zerstörte, beschädigte und abhanden gekommene Sachen mit ein. Der Versicherungsschutz schließt neben Einwirkungs- auch Folgeschäden mit ein.
Welche Maßnahmen schützen das Gebäude vor dem Hochwasser?
Wenn Gebäude dem Hochwasser widerstehen sollen, müssen sie abgedichtet werden. Auch ein Tür- und Fensterschutz und andere Barrieresysteme zählen hier zu. Nicht zu vergessen ist die Rückstausicherung, die auch vor Starkregenbedingtem Rückstau aus dem Kanalnetz schützt. Die Strategie des Nachgebens lässt das Wasser in das Gebäude.