Inhaltsverzeichnis
Wer kontrolliert Stromanbieter?
Im Rahmen des Energiemonitorings verfolgt das Bundeskartellamt gemeinsam mit der Bundesnetzagentur die Entwicklungen auf den Strom- und Gasmärkten.
Wann muss ein KMU ein energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen?
Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) fordert von allen Unternehmen, ein Energieaudit durchzuführen. Ausnahmen gelten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Firmen, die nicht mehr als KMU gelten, müssen selbsttätig ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen. Das galt erstmals bis zum 5.12.2015.
Was tun bei Ärger mit Stromanbieter?
Wenn ein Kunde Probleme mit dem Stromversorger hat, kann er sich auch an die Bundesnetzagentur wenden. Diese bietet eine kostenlose telefonische Beratung an. Der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur ist werktags von neun bis zwölf Uhr unter der Telefonnummer 030/22 480-500 zu erreichen.
Kann ein Unternehmen Energieversorger werden?
Will ein Unternehmen Energieversorger werden, ist dazu nicht viel notwendig: Es braucht Software, um neue Verträge zu schließen und Abrechnungen zu erstellen. Mitarbeiter kaufen Strom und Gas an der Börse oder bei Erzeugern ein.
Welche Pflichten haben Energieanbieter gegenüber Verbrauchern?
Welche Pflichten Energieanbieter gegenüber Verbrauchern haben, ist gesetzlich geregelt. Hält Dein Versorger die Regeln nicht ein, kannst Du die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Die Bundesnetzagentur kannst Du benachrichtigen, wenn Dich Dein Lieferant nicht zuverlässig versorgt.
Welche Dienstleister übernehmen die Eigenvermarktung ihres Stroms?
Daher wird die Eigenvermarktung in aller Regel von spezialisierten Dienstleister (Direktvermarktern) übernommen, die neben der Stromvermarktung auch den damit verbundenen Verwaltungsaufwand übernehmen. Mit der EEG-Novelle 2012 wurde für PV- und andere EEG-Anlagenbetreiber die Möglichkeit zur sogenannten Direktvermarktung ihres Ökostroms eingeräumt.
Welche Vorteile hat die Direktvermarktung von PV-Strom?
Neben dem Eigenverbrauch von Solarstrom oder der vollständigen Einspeisung ins Stromnetz wird die Direktvermarktung des eigenen PV-Stroms immer attraktiver. Der Unterschied zum Eigenverbrauch besteht darin, dass man jedoch das Stromnetz in Anspruch nimmt oder Erzeuger und Verbraucher nicht dieselbe (juristische) Person sind.