Wie viele Auszubildende darf ein Betrieb maximal haben?

Es gilt die Empfehlung: ein bis zwei Fachkräfte – ein:e Auszubildende:r. drei bis fünf Fachkräfte – zwei Auszubildende. sechs bis acht Fachkräfte – drei Auszubildende.

Wie viele Auszubildende darf ein Ausbilder haben?

Ausbildende gemäß § 28 Absatz 1 BBiG, § 22 Absatz 1 HwO und Ausbilderinnen/Ausbilder im Sinne von § 28 Absatz 2 BBiG, § 22 Absatz 2 HwO, die neben der Aufgabe des Ausbildens noch weitere betriebliche Funktionen ausüben, sollen durchschnittlich nicht mehr als drei Auszubildende selbst ausbilden.

Wie viele Azubis kann ein Ausbilder betreuen?

Es muss sichergestellt sein, dass ein angemessener Teil der Arbeitszeit für die Tätigkeit als Ausbilder zur Verfügung steht. Ausbilder, denen ausschließlich Ausbildungsaufgaben übertragen sind, dürfen durchschnittlich nicht mehr als 16 Auszubildende in einer Gruppe unmittelbar selbst ausbilden.

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Wie viel Unterrichtszeit hat der Lehrling nach der Schule?

Beträgt die Unterrichtszeit weniger als acht Stunden, hat der Lehrling nach der Schule zu arbeiten, wenn es ihm/ihr auf Grund des Verhältnisses der Wegzeit zur Arbeitszeit zumutbar ist und die gesetzlich zulässige (tägliche und wöchentliche) Arbeitszeit dadurch nicht überschritten wird.

Wer kann als Lehrling bezeichnet werden?

Grundsätzlich gilt: Jeder, der sich in einer Berufsausbildung befindet – unabhängig von Branche oder dem angestrebten Beruf – kann als Lehrling bezeichnet werden. Mittlerweile wurde der Begriff jedoch mehrheitlich durch die modernere Variante des Auszubildenden ersetzt.

Was gehört zu den wichtigsten Rechten eines Lehrlings?

Zu den wichtigsten Rechten eines Lehrlings gehört auch der Urlaubsanspruch, der Ihnen während der Ausbildung eine bezahlte Erholungszeit einräumt. Dabei spielt wie bei der Arbeitszeit Ihr Alter eine zentrale Rolle und wirkt sich auf die Höhe des Urlaubsanspruchs aus.

Wie lange dürfen sie als Lehrling arbeiten?

Auch beim Thema Arbeitszeit haben Sie das Recht auf Ihrer Seite, vor allem wenn Sie als Lehrling noch nicht volljährig sind. Minderjährige Lehrlinge dürfen höchstens 40 Stunden pro Woche arbeiten – auch dürfen sie nicht am Wochenende arbeiten, wenn es sich nicht um Branchen handelt, in denen Schichtdienst gearbeitet wird.

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