Wer ist für aggressive Hunde zuständig?

Der Hundekontrolldienst der Polizei Hamburg ist hamburgweit zuständig bei Meldungen von gefährlichen Hunden, herrenlosen Hunden jeglicher Rasse, Vorfällen mit Hunden.

Welche Hunderassen müssen beim Ordnungsamt gemeldet werden?

Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Stafffordshire Bullterrier, Bullterrier, Rottweiler, American Bulldog, Alano, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Tosa Inu und.

  • alle Kreuzungen mit diesen Rassen (z.B. Rottweiler-Mix).
  • Was tun wenn Nachbars Hund aggressiv ist?

    Schließen Sie sich wenn möglich mit den anderen Hundehaltern zusammen. Zu prüfen ist auch, ob Sie einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen den Hundehalter haben, dafür müssten jedoch die Einzelheiten bekannt sein und wie genau diese mehrfachen „Konflikte“ abgelaufen sind.

    Wie kann die Behörde einen gefährlichen Hund einstufen?

    Die Behörde kann somit auch einen Hund als gefährlichen Hund einstufen wenn dieser z.b. eine Person angesprungen hat und dies in einer aggressiven oder Gefahr drohender Weise geschah. Die Einstufung als gefährlicher Hund kann sogar erfolgen wenn der Hund noch nie gebissen hat sondern nur als besonderes aggressiver, kampfbereiter Hund bekannt ist.

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    Welche Verhaltensweisen sind gefährlich für Hunde?

    Das Beschnuppern einer Person, das Einnehmen einer Drohgebärde, das Anbellen oder auch das Hochspringen zur Begrüßung sind keine Verhaltensweisen, die eine Gefährlichkeit eines Hundes begründen. Neben den vorgenannten Handlungen können auch Hunde bestimmter Rassen als gefährliche Hunde angesehen werden.

    Was ist ein Antrag auf Haltung gefährlicher Hunde?

    Antrag auf Haltung gefährlicher Hunde nach dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) Möchten Sie einen gefährlichen Hund halten, benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis.

    Wie müssen sie die Haltung des Hundes Anzeigen?

    Geben Sie die Haltung des betreffenden Hundes auf, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen und diese über den Verbleib des Hundes sowie Namen und Anschrift des neuen Halters unterrichten.