Wer stellt in Deutschland eine Apostille aus?

Das Bundespatent- und Markenamt erteilt die Apostille für seine Urkunden selbst. Eine Übersicht der Länder, für die eine Apostille erteilt wird, finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Für was ist Apostille notwendig?

Die Apostille wird dafür verwendet, die Echtheit der Unterschrift, die Unterzeichungsumstände und je nach Gegebenheit die Echtheit eines Stempels oder Siegels, was auf der Urkunde zu finden ist, zu bestätigen. Infolge der Einführung der Apostille im Jahr 1961 wurde der internationale Rechtsverkehr deutlich vereinfacht.

Was brauche ich für eine Apostille?

Bei der Apostille müssen Dokumente nur von einer zuständigen Behörde im Ausstellungsland beglaubigt werden. Die Legalisation verlangt hingegen die Beglaubigung des Dokuments durch mehrere Behörden. Hierbei muss zunächst eine Vorbeglaubigung durch die zuständige Behörde im Ausstellungsland ausgegeben werden.

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Was ist eine Apostille?

Dabei handelt es sich um eine vereinfachte Form der Echtheitsbestätigung. Die Apostille wird auch „Haager Apostille“ genannt. Es handelt sich dabei um einen Stempel, den alle Mitgliedsstaaten anerkennen. Der Stempel ist quadratisch und hat eine Seitenlänge von neun Zentimetern.

Was steht in der Apostille in französischer Sprache?

Oben in der Apostille befindet sich der Schriftzug APOSTILLE, unter dem auf Französisch der Text Convention de la Haye du 5 octobre 1961 steht, was übersetzt „Haager Apostille-Abkommen vom 5. Oktober 1961“ bedeutet. Beim Fehlen dieses Textes, der in französischer Sprache sein muss — ist die Apostille ungültig.

Kann man die Beantragung der Apostille beantragen?

Apostille beantragen. Die Beantragung der Apostille muss durch den Urkundeninhaber im Ausstellungsland des Dokuments erfolgen. Jeder Mitgliedsstaat des Haager Abkommens legt selbst fest, welche Behörden für die Ausstellung der Apostille zuständig sind.

Was hat die Apostille mit der Beglaubigung zu tun?

Die Apostille hat etwas mit der Beglaubigung von Urkunden zu tun. Müssen Sie im Ausland eine Urkunde vorlegen, reicht das alleinige Vorlegen des Dokuments nicht aus, um die Echtheit zu garantieren. Deshalb muss eine Urkunde für die Verwendung im Ausland auf besondere Weise beglaubigt werden.

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