Ist eine eingescannte Unterschrift nicht auf der Vertragsurkunde geleistet worden?

Hieraus ergibt sich bereits, dass eine eingescannte Unterschrift, die in ein bestehendes elektronisches Dokument eingefügt wurde, nicht der Schriftform genügt. Denn diese Unterschrift ist nicht auf der Vertragsurkunde, sondern auf einem leeren Blatt Papier geleistet worden. Eingescannter Vertrag kann die Schriftform erfüllen

Ist die eingescannte Unterschrift abgegeben worden?

Die eingescannte Unterschrift dokumentiert dann lediglich zu Beweiszwecken, dass die Erklärung abgegeben worden ist. Anders verhält es sich indes dann, wenn der Gesetzgeber eine bestimmte Form der Erklärung vorgeschrieben hat. So ist dies geschehen in § 623 BGB, der die Schriftform der Kündigung vorschreibt.

Ist die Klage mit der eingescannten Unterschrift rechtsgültig?

Die Klageschrift mit der eingescannten Unterschrift war also rechtsgültig (BFH, 22.6.10, 2010 VIII R 38/08). Eingescannte Unterschriften gelten als rechtsgültig, wenn..

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Ist die Kündigung mit der eingescannten Unterschrift rechtsverbindlich?

Wenn dann aber die Frage gestellt wird, ob der entsprechende Vertrag oder die Kündigung mit der eingescannten Unterschrift tatsächlich wirksam ist, kommt es entscheidend darauf an, ob solch eine eingescannte Unterschrift rechtsverbindlich ist.

Ist die notarielle Beglaubigung einer Unterschrift möglich?

Die notarielle Beglaubigung einer Unterschrift ist gemäß § 40 BeurkG in der Regel nur dann möglich, wenn die zu beglaubigende Unterschrift in der Gegenwart des Notars vollzogen wird.

Was ist die notarielle Beurkundung?

Die notarielle Beurkundung stellt dabei die stärkste Form dar und hat juristisch das meiste Gewicht. Die Urkunde vom Notar weist in erster Linie die Rechtmäßigkeit nach. Darüber hinaus gewährleistet Sie den beteiligten Personen aber auch eine fachkundige Belehrung und Beratung.