Inhaltsverzeichnis
- 1 Ist die Kaution in bar zu bezahlen?
- 2 Kann man die Kaution auch in Raten zahlen?
- 3 Ist die Übergabe einer Kaution zwingend vorgesehen?
- 4 Ist die Zahlung der Kaution in Geld möglich?
- 5 Kann der Vermieter die Kaution nicht zurückbezahlt werden?
- 6 Ist die Zahlung von mehr als einem Drittel der Kaution berechtigt?
Ist die Kaution in bar zu bezahlen?
Jedoch: Das Gesetz erlaubt dem Mieter die Zahlung in drei monatlichen Raten, wenn die Mietkaution in bar geleistet wird. § 551 Abs. 2 BGB sagt sinngemäß: Ist die Kaution in bar zu bezahlen, ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
Kann man die Kaution auch in Raten zahlen?
Auch wenn in der Praxis häufig anders verfahren wird: Das Datum an dem der Mietvertrag unterschrieben wird, oder der Termin des Einzugs sind für die Zahlung der Mietkaution nicht von Belang. Sondern: Der Vermieter darf die Kaution das erste Mal ab dem „Datum“ verlangen, an dem der Mietvertrag beginnt. Kann man die Mietkaution auch in Raten zahlen?
Was ist der wichtigste Zeitpunkt für eine Kaution?
Das Wichtigste auf einen Blick Zeitpunkt: Die Kaution wird exakt zu Beginn des Mietvertrags fällig. Die Zahlung kann als Einmalbetrag erfolgen. Zahlung: Die Mietkaution kann in bar gezahlt werden. Der Mieter kann auch selbst ein Sparkonto eröffnen, und dem Vermieter übergeben.
Was ist eine Kaution?
Die Kaution ist nichts anderes, als eine Sicherheitsleistung des Mieters. Mit einer Kaution sichern sich die meisten Vermieter für den Fall ab, dass nach Auszug des Mieters noch Mietschulden bestehen, Reparaturen oder Nebenkosten bezahlt werden müssen. Die meisten Mietverträge enthalten Vereinbarungen hierzu.
Ist die Übergabe einer Kaution zwingend vorgesehen?
Im Gesetz ist die Übergabe einer Kaution nicht zwingend vorgesehen. Eine solche muss vertraglich vereinbart werden. Auch die Aufstockung einer Kaution müsste vertraglich vereinbart sein, ansonsten ist sie nicht verpflichtend. Bei der Verlängerung eines befristeten Mietvertrages könnte auch eine neue Vereinbarung über die Kaution getroffen werden.
Ist die Zahlung der Kaution in Geld möglich?
Statt der Zahlung der Kaution in Geld kann der Mieter dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde als Mietsicherheit geben. Er spart sich somit die Zahlung des Geldes für die Mietkaution. Diese sogenannte Mietkautionsbürgschaft stellt die einzige bargeldlose Form der Mietsicherheit dar.
Was ist eine bargeldlose Variante der Mietkaution?
Eine bargeldlose Variante der Mietkaution ist die Mietkautionsversicherung. Hierbei gewährt eine Versicherung eine Kautionsbürgschaft in Höhe der zu leistenden Mietkaution. Das hat für Sie als Mieter den großen Vorteil, dass Sie das Geld für die Barkaution behalten können.
Hat der Mieter eine zu hohe Kaution bezahlt?
Wenn der Mieter eine zu hohe Kaution bezahlt hat und dies später erst bemerkt, hat er einen Anspruch auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Kaution. Wenn es zwischendurch zu einer Mieterhöhung kommt, darf die Kaution nicht entsprechend erhöht werden und dafür also keine Nachzahlung verlangt werden, selbst dann wenn dies der Mietvertrag vorsieht.
Kann der Vermieter die Kaution nicht zurückbezahlt werden?
Wenn der Vermieter die Kaution grundlos nicht zurückbezahlt, dann ist es notwendig, ein Verfahren zur Kautionsrückforderung bei der Schlichtungsstelle bzw. beim Bezirksgericht zu führen. Hilfreich ist es, Fotos vom Zustand der Wohnung bei Anmietung und Auszug zu haben, damit keine Beweisschwierigkeiten über den Rückstellungszustand entstehen.
Ist die Zahlung von mehr als einem Drittel der Kaution berechtigt?
Macht der Vermieter hingegen die Zahlung von mehr als einem Drittel der Kaution zur Bedingung für die Übergabe der Schlüssel, sollte der Mieter diesen zunächst darüber aufklären, dass und aus welchen Gründen er hierzu nicht berechtigt ist.
Wann wird die Kaution fällig?
Zeitpunkt: Die Kaution wird exakt zu Beginn des Mietvertrags fällig. Die Zahlung kann als Einmalbetrag erfolgen. Das Gesetz erlaubt Mietern jedoch, das Geld in drei monatlichen Raten zu zahlen.
Wann ist die erste Rate der Kaution fällig?
Die erste Rate der Kaution ist somit nach der gesetzlichen Regelung auch erst zum 01.09. fällig. Die beiden folgenden Raten sind zu Beginn des zweiten und dritten Monats zu zahlen. Es ist nicht erforderlich, dass sich die Ratenzahlung aus dem Mietvertrag ergibt.