Was ist überstundenausgleich?

Generell ist damit die Arbeitszeit gemeint, die Sie zusätzlich über die Verpflichtungen aus Ihrem Arbeitsvertrag heraus leisten – und die demnach nicht von Ihrem vereinbarten Gehalt durch das Unternehmen abgegolten ist. Somit steht Ihnen bereits ab der ersten Überstunde ein Ausgleich zu.

Was sind regelmäßige Überstunden?

Überstunden liegen in Österreich bei Überschreitung der täglichen Normalarbeitszeit (8 Stunden) oder der wöchentliche Normalarbeitszeit (40 Stunden) vor. Erst wenn 40 Stunden pro Woche überschritten werden, sind diese als Überstunden zu rechnen. Viele Kollektivverträge sehen eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden vor.

Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen zusätzlichen Feiertag an Feiertagen?

Zahlt der Arbeitgeber dem Stundenlöhner einen Zuschlag für ausgefallene Arbeit an Feiertagen, hat sich in der Praxis ein Ansatz von zwei bis drei Prozent des massgebenden Lohnes etabliert. Ob der Arbeitnehmer Anspruch auf einen zusätzlichen Ferientag hat, wenn der auf einen Werktag fallende Feiertag in seine Ferienzeit fällt, ist umstritten.

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Kann Feiertagsarbeit genehmigt werden?

Feiertagsarbeit kann auch von der zuständigen Behörde, etwa dem Gewerbeaufsichtsamt, genehmigt werden. Dafür müssen allerdings triftige Gründe vorliegen. Wenn Sie an einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag arbeiten müssen, haben Sie Anspruch auf einen Ersatzruhetag.

Wie entsteht ein Anspruch auf Feiertagsvergütung?

Nur wenn der Arbeitskampf vor dem Feiertag endet oder nach einem Feiertag beginnt, entsteht ein Anspruch auf Feiertagsvergütung. Soll im Baugewerbe feiertags gearbeitet werden und fällt die Arbeit wegen schlechten Wetters aus, erhalten Ihre Mitarbeiter keine Feiertagsvergütung.

Kann ich ein Entgelt an Feiertagen fordern?

Zudem können Sie kein Entgelt fordern, wenn Sie unentschuldigt einen Arbeitstag vor oder nach dem Feiertag fehlen. Ein Feiertag wird wie ein normaler Arbeitstag bezahlt. Im Arbeitsvertrag darf der gesetzliche Entgeltanspruch an Feiertagen nicht abgesprochen werden.