Was ist eine Absichtsurkunde?

Eine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet ist und den Aussteller erkennen lässt. Eine Absichtsurkunde ist eine Urkunde, die von dem Aussteller gerade zu dem Zweck hergestellt wurde, im Rechtsverkehr über eine bestimmte Tatsache Beweis zu erbringen.

Wann liegt eine Urkundenfälschung vor?

Eine Urkunde ist unecht, wenn sie von einem anderen als dem stammt, der als ihr Aussteller erscheint. Eine unechte Urkunde täuscht also über die Identität ihres Urhebers. Dies ist beispielsweise regelmäßig gegeben, wenn jemand ein Dokument mit dem Namen eines anderen unterzeichnet.

Was sind die straf­rechtlichen Folgen?

Die straf­recht­lichen Folgen Laut Gesetz kann mit Geldstrafe oder Freiheits­s­trafe bis zu fünf Jahren bestraft werden, wer zur Täuschung anderer eine falsche Urkunde herstellt, eine echte verfälscht oder eine unechte bzw. gefälschte Urkunde gebraucht. Bereits der Versuch, eine Urkunde zu fälschen ist strafbar.

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Wie lange droht der Aussteller mit Freiheitsstrafe?

Während der Aussteller mit Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden kann, droht dem Verwender max. eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Zugleich stellte der Gesetzgeber in § 75a IfSG noch die Ausstellung bzw. die Verwendung falscher Testergebnisse unter Strafe.

Was macht sich strafbar nach § 263 StGB?

Nach § 263 StGB macht sich strafbar: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.“

Was macht sich strafbar nach § 164 Absatz 1 StGB?

Der Norm des § 164 Absatz 1 StGB zufolge macht sich strafbar, wer einen anderen mit Vorsatz bei einer Behörde, einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder aber öffentlich

Wann spricht man von dokumentenfälschung?

Die Urkundenfälschung ist gemäß § 267 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Nach § 267 Absatz 1 StGB begeht eine Urkundenfälschung, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht.

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Was ist eine verkörperte Gedankenerklärung?

a) Verkörperte Gedankenerklärung: Lieferschein verkörpert Erklärung, dass dem R etwas geliefert worden ist und dieser die Sache erhalten hat. b) Beweisfunktion: er ist zum Beweis dieser – wenn auch unwahren – rechtlich erheblichen Tatsache bestimmt und geeignet.

Was ist strafbar nach § 267 StGB?

Strafgesetzbuch (StGB) § 267 Urkundenfälschung. (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

Wie ist die Regelung des § 267 StGB geregelt?

Gesetzliche Regelung des § 267 StGB und Strafmaß. Urkundenfälschung ist in § 267 StGB geregelt. Dort heißt es in Absatz 1: „Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“.

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Was gilt für das deutsche Strafrecht?

Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für Taten, die auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen. 1. 2. Hochverrat (§§ 81 bis 83);

Wie lange dauert eine Freiheitsstrafe wegen einer Straftat?

Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach den §§ 107, 107a, 108 und 108b kann das Gericht die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen (§ 45 Abs. 2 und 5).