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Welche Daten dürfen erhoben und gespeichert werden?
Nur die Daten dürfen erhoben und gespeichert werden, die für diesen Zweck wirklich erforderlich sind. Im Grundsatz ist die Speicherung der Vertragsdaten damit erst mal erlaubt (wer hat was, wo, für wieviel gekauft). 3. Löschung von Kundendaten
Welche Vorschriften gelten für die Speicherung von personenbezogenen Daten?
Für die Speicherung von personenbezogenen Daten, z.B. in IT-Systemen, müssen einige Vorgaben aus Datenschutz-Gesetzen wie der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) berücksichtigt werden. In puncto Datenschutz spielt insbesondere die Datensicherheit eine große Rolle.
Wann dürfen personenbezogene Daten länger gespeichert werden?
Personenbezogene Daten dürfen länger gespeichert werden, soweit die personenbezogenen Daten vorbehaltlich der Durchführung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen dienen, die von der DSGVO zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Person gefordert werden.
Was sind personenbezogene Daten?
Als personenbezogene Daten gelten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Die Speicherung von personenbezogenen Daten stellt eine Verarbeitung dar und fällt somit unter die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Wie funktioniert das Telefonieren mit dem Handy?
So funktioniert das Telefonieren mit dem Handy. Es ist alltäglich: Der Griff geht zum Handy, die gewünschte Nummer wird gewählt, die grüne Taste gedrückt und einige Sekunden später steht das Gespräch. Doch während des Gesprächsaufbaus passieren im Hintergrund zahlreiche Dinge, die der Kunde gar nicht bemerkt.
Wann ist die Speicherung von Daten zu eigenen Zwecken zulässig?
Nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG ist die Speicherung von Daten zu eigenen Zwecken zulässig: „wenn es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich ist“. Dabei ist der Grundsatz der Datensparsamkeit gem. § 3a BDSG zu beachten.
Ist die Handy-Nutzung sinnvoll?
Handy-Nutzung: Diese Zeitbegrenzung ist sinnvoll Laut Branchenverband Bitkom nutzen bereits 82 Prozent der 10- bis 11-Jährigen ein Smartphone. Am meisten wird das Handy von den 10- bis 18-Jährigen zum Streamen von Musik (88 Prozent) und Anschauen von Videos (87 Prozent) genutzt.