Ist eine Genossenschaft ein Kapitalgesellschaft?

Die Genossenschaft ist keine Kapitalgesellschaft im engeren Sinne; sie wird auch nicht bei den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften aufgeführt (vgl.

Was unterscheidet eine Genossenschaft von den anderen Unternehmensformen?

Während bei den anderen Unternehmensformen das Stimmrecht nach dem Kapitaleinsatz ausgerichtet wird, gewährt das Genossenschaftsgesetz jedem Mitglied, unabhängig von der Kapitalbeteiligung, grundsätzlich eine Stimme. Daneben haben die Mitglieder, wie bei anderen Rechtsformen auch, ein Informationsrecht.

Wie ist die Mitgliedschaft der Genossenschaft ausgestaltet?

Auch die Mitgliedschaft ist ähnlich, wie beim eingetragenen Verein ausgestaltet: Die Genossenschaft ist eine Rechtsform mit einer „offenen Mitgliedschaft“. Das bedeutet, dass ohne Änderung der Satzung oder Eintragung beim Genossenschaftsregister neue Mitglieder aufgenommen werden können.

Wie verpflichten sich die Mitglieder zur Aufnahme der Genossenschaft?

Mit der Aufnahme verpflichten sich die Mitglieder einen Beitrag zum Eigenkapital der Genossenschaft zu leisten, durch die Einzahlung von Geld auf den in der Satzung festgelegten Geschäftsanteil. Der Geschäftsanteil kann je nach Art der Genossenschaft sehr niedrig sein, oder aber recht hoch ausfallen (gerade bei „jungen“ Wohnungsgenossenschaften).

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Wie scheidet die Mitgliedschaft aus der Genossenschaft aus?

Durch den Tod eines Mitgliedes scheidet dieses aus der Genossenschaft aus, die Erben setzen die Mitgliedschaft bis zum Ende des Geschäftsjahres fort. Die Satzung kann vorsehen, dass die Erben die Mitgliedschaft dauerhaft fortsetzen. Am Ende der Mitgliedschaft erfolgt (abgesehen vom Fall der Übertragung) die Auseinandersetzung.

Was ist eine Genossenschaft?

Eine Genossenschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Personen in Form der Mitgliedschaft in einer Gesellschaft mit nicht geschlossener Mitgliederzahl. Deren Ziel ist es, die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb zu fördern.