Warum dürfen Kassierer kein Trinkgeld annehmen?

Üblich ist, dass Kassierer (zumindest in allen mir bekannten Supermärkten) kein Trinkgeld annehmen dürfen. Das hat vor allem den Grund, dass kein Mitarbeiter „unkontrollierbares“ Geld mit sich führt. Wer hier Pralinen für ein mittleres Vermögen kaufen und meiner Kassiererin schenken möchte, darf das gerne tun.

Wie ist das mit dem Trinkgeld zu verfahren?

Trinkgeld ist also nach gesetzlicher Definition bereits eine Zuwendung unmittelbar an den Arbeitnehmer. Da dies aber unmittelbar dem Arbeitnehmer zufliesst, gehört es nicht in die Sphäre des Arbeitgebers – und dieser kann also damit auch nicht im Rahmen seines Direktionsrechts nach §106 GewO vorgeben, wie mit dem Trinkgeld zu verfahren ist.

Ist das Trinkgeld von anderen Arbeitnehmern unschädlich?

In diesem Zusammenhang zulässig (und somit für die Einkommensteuer- und Umsatzsteuerfreiheit von Trinkgeldern unschädlich) ist etwa auch, dass das Trinkgeld von anderen Arbeitnehmern (z.B. Zahlkellnern) oder vom Arbeitgeber selbst entgegengenommen wird, wenn es im Anschluss dem Arbeitnehmer weitergegeben wird.

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Kann der Empfänger das Trinkgeld handschriftlich eintragen?

Verlangt der Kunde einen Beleg, kann der Empfänger des Trinkgeldes den Betrag auf der Quittung handschriftlich eintragen und somit den Empfang bestätigen. Viele angestellte Dienstleister, die nicht wissen, dass für sie das Trinkgeld steuerfrei ist, scheuen sich jedoch, die Quittung handschriftlich zu verändern.

Wie hoch ist das Trinkgeld in Deutschland?

Kurz & knapp: Trinkgeld. Nach dem allgemeinen Knigge beläuft sich in Deutschland das Trinkgeld auf zwischen 5 bis 10 Prozent. Dieser relative Betrag wird auf die Rechnungssumme aufgeschlagen. Das erhaltene Trinkgeld darf ein Arbeitnehmer in der Regel steuerfrei behalten. Er ist nicht dazu verpflichtet, es abzugeben.