Was hat der Schuldner zu vertreten?

Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des Schuldverhältnisses, insbesondere aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, zu entnehmen ist. Verschulden bedeutet somit Vorsatz und Fahrlässigkeit.

Ist 276 BGB eine Anspruchsgrundlage?

§ 276 Abs. 1 BGB ist keine Anspruchsgrundlage, sondern eine Zurechnungsnorm, zum Beispiel im Rahmen der Prüfung des Verschuldens bei § 280 Abs. 1 BGB eine Anspruchsgrundlage. Soweit es sich um Schadensersatzansprüche statt der Leistung handelt, ist § 276 Abs.

Was bedeutet es wenn jemand etwas zu vertreten hat?

Vertretenmüssen ist ein Rechtsbegriff und Tatbestandsmerkmal des deutschen allgemeinen Schuldrechts. Wer im rechtlichen Sinne die Verwirklichung eines Tatbestands zu vertreten hat, hat für die Umsetzung der Rechtsfolgen (in der Regel Schadenersatz) zu haften.

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Wann hat ein Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten?

Was der Schuldner zu vertreten hat, bestimmt sich nach §§ 276 – 278 BGB. Grundsätzlich hat der Schuldner daher Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten (§ 276 Abs. 1 BGB). 1 BGB ergibt sich, dass der Schuldner darlegen und beweisen muss, dass er eine Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

Ist 832 BGB eine eigene Anspruchsgrundlage?

Der Schuldner des Anspruchs aus § 832 muss zur Aufsicht verpflichtet sein. Diese Aufsicht ergibt sich entweder aus dem Gesetz oder (§ 832 Abs. 2) aus einem entsprechenden Vertrag. Die gesetzlichen Normen, die zu einer Aufsichtspflicht führen, entstammen hauptsächlich aus dem Familienrecht.

Ist 844 BGB eigene Anspruchsgrundlage?

Handelt es sich beim § 844 BGB um eine eigene Anspruchsgrundlage? Handelt es sich beim § 844 BGB um eine eigene Anspruchsgrundlage? Nein, sie wird immer iVm § 823 BGB geprüft. So übrigens auch § 10 StVG.