Wie ist man als Ersthelfer versichert?

Personen, die als „Ersthelfer“ bei einem Verkehrsunfall Hilfe leisten, sind „kraft Gesetzes“ – also ohne eigenes Zutun – versichert. Als Ersthelfer oder als Lebensretter setzen sie sich nämlich für andere ein und sind damit im Interesse der Allgemeinheit tätig.

Wann springt die private Unfallversicherung ein?

Eine gesetzliche Unfallversicherung springt ein, wenn sich der Unfall während, vor oder nach der Arbeit ereignet. Der gesetzliche Versicherungsschutz ist dabei in § 8 Abs. Wenn sich der Unfall vor oder nach der Arbeit ereignet, spricht man von einem Wegeunfall.

Wie sieht es mit der Versicherung des Helfenden aus?

Wer bei Unfällen oder in Notsituationen Hilfe leistet, kann Menschenleben retten oder schlimme Folgen verhindern. Kommt eine helfende Person dabei selbst zu Schaden, steht sie unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz.

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Kann der Versicherer beschädigte Fahrzeuge besichtigen?

Der Versicherer darf insbesondere verlangen, das beschädigte Fahrzeug besichtigen zu können. Ermöglicht er dies nicht, handelt es sich um eine Pflichtverletzung, die den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen kann.

Welche Ansprüche werden nach einem Versicherungsfall geltend gemacht?

Ansprüche werden nach einem Versicherungsfall entweder gegen den eigenen Versicherer (in der Kasko -, Unfall – und Autoschutzbriefversicherung) oder gegen den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners geltend gemacht. Gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners besteht ein Direktanspruch des Geschädigten.

Wann beginnt die Frist für Ansprüche gegen die Versicherung?

Die Frist beginnt mit dem 01. Januar des Kalenderjahres, das auf das Jahr des Schadenereignisses folgt. Etwas anders verhält es sich mit Ansprüchen gegen die eigene Versicherung.

Wie kann der zuständige Versicherer ermittelt werden?

Ist der zuständige Versicherer nicht zu bekannt (etwa weil der Unfallgegner diesen selbst nicht kennt oder ihn nicht nennen will), kann er über den Zentralruf der Autoversicherer ermittelt werden.

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