Wie oft muss der Chef den Führerschein kontrollieren?

Der Gesetzgeber sieht eine zweimalige Kontrolle der Führerscheinerlaubnis pro Jahr im Rahmen des Fuhrparkmanagements als angemessen und ausreichend an. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 05.01.1968, VRS 34, 354) muss eine Führerscheinkontrolle mindestens vor der allerersten Fahrzeugübergabe erfolgen.

Warum führerscheinkontrolle?

Fahrerlaubnis bei jeder Fahrt: Durch die Führerscheinkontrolle prüfen Sie für Ihren Arbeitgeber, dass Ihre Dienstwagennutzer geeignet und befähigt sind, ihre ihnen zugeordneten Firmenfahrzeuge zu führen. Eine gültige Fahrerlaubnis muss bei jeder Fahrt vorliegen.

Warum elektronische Führerscheinkontrolle?

Der größte Vorteil der elektronischen Führerscheinkontrolle ist auf den ersten Blick direkt erkennbar, denn er steckt bereits im Namen „elektronisch“. Die Kontrolle wird mit Hilfsmitteln, egal ob Identifikationsmedium (RFID-Chip und Prüfstation) oder App elektronisch, also digital durchgeführt.

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Hat der neue Führerschein einen Chip?

Führerscheinkontrolle mittels RFID-Chip Zur Durchführung der Führerscheinkontrolle wird auf dem Führerschein ein Siegel mit RFID-Chip aufgebracht.

Wie darf der Arbeitgeber den Führerschein vorzeigen?

Im Prinzip darf der Arbeitgeber sich auch vor jeder Dienstfahrt den Führerschein vorzeigen lassen. Es bestehen keine Vorgaben, wie oft die Kontrolle durchgeführt werden soll. Der Arbeitgeber muss sich lediglich vergewissern, dass der Arbeitnehmer, der mit dem Fahrzeug des Arbeitgebers fährt, im Besitz eines gültigen Führerscheins ist.

Wie erfolgt die Buchung für den allgemeinen Führerschein?

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für den „allgemeinen“ Führerschein, führt das zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Die Buchung erfolgt auf das Konto „Löhne“ 4110/6010 (SKR 03/04). Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto „Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt“ 1740/3720 (SKR 03/04).

Was ist die Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber?

Die Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber ist – neben der UVV-Prüfung der Pkw und der Fahrerunterweisung – eine der gesetzlichen Halterpflichten. Sind Sie, in Vertretung Ihres Arbeitgebers, für die Halterpflichten persönlich verantwortlich? Gefährliches Wissen? Riskieren Sie keine Strafe!

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Warum haftet der Arbeitgeber beim Führerschein?

Es gibt beim Führerschein kein Kopierverbot wie beim Personalausweis. Der Arbeitgeber haftet als Halter bei fehlender Fahrerlaubnis des Fahrers/Mitarbeiters nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG. Deshalb muss der Arbeitgeber regelmäßig überprüfen, ob die Mitarbeiter mit Dienstwagen einen gültigen Führerschein besitzen.