Wann ist eine Bürgschaft freiwillig?

Sagt eine Person einem Vermieter freiwillig und unaufgefordert eine Kaution für den Fall des Mietausfalls des Mieters zu, bleibt diese Bürgschaft auf bestehen, wenn der Mieter eine Kaution zahlt. Die Bürgen fühlten sich jedoch nicht mehr an ihre Zusagen gebunden. …

Wie muss ein Bürgschaftsvertrag wirksam abgeschlossen werden?

Eine Bürgschaft erlischt grundsätzlich erst mit vollständiger Begleichung der Schuld. Bürgschaften werden vererbt und können nicht gekündigt werden. Bürgschaften unter Privatpersonen müssen schriftlich abgeschlossen werden.

Warum birgt die Bürgschaft ein wirtschaftliches Risiko?

Die Bürgschaft birgt ein erheblich wirtschaftliches Risiko. Unter Umständen zahlt der Bürge ein Leben lang für eine fremde Schuld, ohne selbst eine Gegenleistung zu erhalten. Deshalb muss gerade dem Bürgen das Risiko der Inanspruchnahme „vor Augen geführt“ werden.

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Ist die Erteilung der Bürgschaftserklärung formbedürftig?

Die Erteilung der Bürgschaftserklärung durch den Bürgen ist formbedürftig (Schriftform §§ 766 S.1, 126 BGB). Die elektronische Form (§ 126a) genügt gemäß § 766 S.2 BGB nicht. Außerdem muss die Originalurkunde dem Gläubiger ausgehändigt werden (arg. „erteilt“).

Was ist die Wirksamkeit des Bürgschaftsvertrages?

Wirksamkeit des Bürgschaftsvertrages Zunächst muss der Bürgschaftsvertrag wirksam sein. Das heißt, es dürfen keine rechtshindernden Einwendungen, insbesondere Nichtigkeitsgründe vorliegen. Angriffspunkte gegen die Wirksamkeit können sich aus verschiedenen Gründen ergeben, insbesondere aus § 138 BGB.

Ist der Bürgschaftsvertrag gemäß § 177 I BGB unwirksam?

Strittig ist daher, ob der Bürgschaftsvertrag gemäß § 177 I BGB analog nur schwebend unwirksam oder wegen Mangel der Einhaltung der Schriftform gemäß § 125 S.1 BGB nichtig ist. Die Bürgschaftserklärung ist demnach unwirksam komplettiert worden.