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Wie lang ist die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag?
Wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, gelten die Regelungen im § 662 BGB. Ist eine Probezeit vereinbart, gilt für den Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von 14 Tagen, wobei die Probezeit maximal sechs Monate betragen darf. Die Kündigungsfrist durch Arbeitgeber beginnt 14 Tage nach Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer.
Wann läuft die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer?
Diese läuft nämlich 14 Tage nach Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer. Demnach muss die Kündigung nicht zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats ausgesprochen werden. Außerhalb der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für Arbeitgeber vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Wie lange ist die Kündigungsfrist für einen Arbeitgeber vereinbart?
Ist eine Probezeit vereinbart, gilt für den Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von 14 Tagen, wobei die Probezeit maximal sechs Monate betragen darf. Die Kündigungsfrist durch Arbeitgeber beginnt 14 Tage nach Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer. Bei der Berechnung wird in der Regel kein Kündigungsfristenrechner für Arbeitgeber benötigt.
Wann beginnt die Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist beginnt immer am 15. oder dem Ende eines Kalendermonats. Die anschließende Kündigungsfrist, also die Zeit, während der das Arbeitsverhältnis noch besteht, beträgt laut Gesetz genau 28 Tage. Kündigt man also zum Monatsende, ist der 28. des Folgemonats der letzte offizielle Arbeitstag.
Wie lange beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist?
Ist im vorhandenen Arbeits- oder Tarifvertrag nicht gesondert eine längere Kündigungsfrist ausgewiesen, so beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen zur Mitte oder zum Ende des Monat ( § 622 BGB ). Der Arbeitnehmer kann sein Arbeitsverhältnis außerordentlich kündigen, wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt.