Was bedeutet nachlässig?

Nachlässigkeit im versicherungsrechtlichen Sinn bedeutet, an einem entstandenen Schaden schuldig oder mitschuldig zu sein durch Gedankenlosigkeit, Oberflächlichkeit oder mangelndes Verantwortungsbewusstsein.

Was bedeutet Unfahrlässig?

Begriff. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 II BGB).

Was ist Achtlosigkeit und Nachlässigkeit?

Achtlosigkeit (Deutsch) Acht·lo·sig·keit, Plural: Acht·lo·sig·kei·ten. Bedeutungen: [1] Eigenschaft/Haltung/Handlungsweise, die in deutlichem Maße nachlässiges, unbedachtes (achtloses) Verhalten zeigt.

Ist nachlässig ein Adjektiv?

Wortart: Adjektiv Das Adjektiv leitet sich von spätmittelhochdeutsch nachlessig her.

Wie wird das Wort Nachlässigkeit verwendet?

Das Wort Nachlässigkeit wird in den letzten Jahren oft in Kombination mit den folgenden Wörtern verwendet: gewarnt, Menschen, warnt, Deutschland, Bayern, angesichts, Lockerungen, Robert, Mallorca, Umgang, Chelsea, München. Die Darstellung mit serifenloser Schrift, Schreibmaschine, altdeutscher Schrift und Handschrift sieht wie folgt aus:

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Welche Bedeutung hat die Pflicht zu einem Rechtssubjekt?

Bedeutung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Sie verpflichten ein Rechtssubjekt zu einem bestimmten Handeln, Dulden ( Gebote) oder Unterlassen ( Verbot ). Der die Pflicht Übernehmende hat sein Verhalten so einzurichten, wie es ihm vorgeschrieben wird. Sie ist ein von der Rechtsordnung an Personen gerichteter und von diesen zu befolgende…

Was versteht man unter der Pflicht?

Unter der Pflicht versteht man in diesem Zusammenhang eine vorgegebene Reihenfolge bestimmter Bewegungselemente und Übungen. Die Kampfrichter können bei der Pflicht – anders als bei der freier gestalteten Kür – die Leistungen der Wettkämpfer direkt miteinander vergleichen.

Was heißt die Lehre von den Pflichten?

Die philosophische Lehre von den Pflichten heißt Deontologie (von altgriechisch το δέον ‚das Erforderliche, die Pflicht‘ und λόγος ‚Lehre‘, also ,Pflichtenlehre‘), ein Begriff der um 1930 durch den britischen Philosophen C. D. Broad näher definiert und der teleologischen Ethik gegenübergestellt wurde.