Ist es erlaubt vor der Garage zu parken?

Parken vor eigener Garage oder Garageneinfahrt – Ist das erlaubt? Natürlich können Sie vor der eigenen Garage parken. In diesem Fall stellt das Abstellen des Fahrzeugs keine Behinderung dar. Außerdem können Sie auch Ihrem Besuch erlauben, dort zu parken.

Ist eine garagenzufahrt ein Stellplatz?

Gemietete Garage oder Einstellplatz für Mietwohnung – die Zufahrt gehört dazu. Jedenfalls gehört zu einer Garage oder einem Einstellplatz auch die entsprechende Zufahrt, sonst könnte die Garage, der Stellplatz vom Mieter nicht benutzt werden.

Ist das Parken vor der eigenen Garage erlaubt?

Ja, das Parken vor der eigenen Garage ist auf öffentlichem Grund erlaubt. Eine Skizze wäre wirklich sehr hilfreich! Dir scheint ein friedliches Zusammenleben sehr wichtig zu sein. Von daher verstehe ich nicht, warum du nicht erstmal mit den Nachbarn spricht und ihr versucht, gemeinsam eine Lösung zu finden.

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Ist das Parken vor einer fremden Garage unmöglich?

Rechtsanwalt Neumann: Wird dem Garagenbesitzer die Benutzung der Garage unmöglich gemacht, dann ist das Parken vor einer fremden Garage eine Eigentumsstörung nach § 1004 BGB bzw. eine Besitzstörung nach § 858 BGB.

Warum darf die Miteigentümerin vor der Garage parken?

Bei uns z.B. darf laut TE nur die Miteigentümerin vor der Garage parken, weil sie ihren eigentlichen Stellplatz nicht nutzen kann. Dieses Recht nutzt sie aber kaum, weil sie unverzüglich ihr Fahrzeug zu entfernen hat, wenn man raus oder rein fahren möchte. 2. Das hat mit der Hausordnung nichts zu tun, sondern mit der Stellplatzverordnung.

Ist das Parken vor der eigenen Einfahrt erlaubt?

Zwar gibt es Urteile, die das Parken vor der eigenen Einfahrt erlauben, auch wenn dies nach StVO vor Grundstücksausfahrten nicht erlaubt ist. Im vorliegenden Fall wird das Parken aber auch noch zusätzlich durch ein Verkehrszeichen verboten, sodaß das Risiko nicht gering ist, hier selbst ständig Knöllchen zu bekommen.

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