Kann Arbeitgeber Arztzeugnis ablehnen?

Kann der Arbeitgeber mein Arztzeugnis anfechten? Ein Arztzeugnis ist kein absolutes Beweismittel, es kann infrage gestellt werden. Unter Umständen widerspricht das Verhalten einer/eines Arbeitnehmenden seiner Arbeitsunfähigkeit. Im Zweifelsfall kann der Arbeitgeber eine Untersuchung beim Vertrauensarzt verlangen.

Bin ich verpflichtet meinem Arbeitgeber zu sagen warum ich krank geschrieben bin?

Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, was für eine Krankheit ich habe? Gegen Ihren Willen hat der Arbeitgeber keinen Anspruch darauf zu erfahren, welche Krankheit Sie haben. Deshalb ist auf dem für den Arbeitgeber bestimmten Teil der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung keine Diagnose angegeben.

Wie viele Tage ohne Arztzeugnis?

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber ein Arztzeugnis ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Wurde aber vereinbart, dass ein Arztzeugnis erst ab dem dritten Tag vorgelegt werden muss, dann hat der Arbeitgeber für diese drei Tage zu beweisen, dass der Arbeitnehmer nicht krank war.

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Wann muss der Arbeitgeber das Zeugnis ausstellen?

Der Arbeitgeber muss das schriftliche Zeugnis bis spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist ausstellen. Es ist empfehlenswert, zusammen mit der Eigenkündigung ein qualifiziertes Zeugnis zu verlangen und dabei eine Frist von 3 Wochen zu setzen.

Ist ein Arbeitszeugnis erstellt und ausgehändigt?

Wurde ein Arbeitszeugnis erstellt und dem Beschäftigten ausgehändigt, kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber im Nachhinein feststellen muss, dass das Arbeitszeugnis falsch war. Weiter kann auch der Beschäftigte feststellen, dass bestimmte wesentliche Ausführungen nicht vollständig oder korrekt sind.

Warum muss der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis nicht zusenden?

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis nicht zusenden, denn letzterer hat eine so genannte Holschuld (BAG BB 1995, 1355). Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, das Arbeitszeugnis auszustellen und zur Abholung bereitzuhalten.

Wie besteht der Anspruch auf qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Auf Grundlage des Artikel 330a des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, bei dem der Arbeitgeber auch die Leistung und das Sozialverhalten beurteilen muss.

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