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Wann ist eine Versetzung Mitbestimmungspflichtig?
In Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Betriebsrat einer Versetzung nach § 99 Abs. 1 BetrVG zustimmen. Sie muss insbesondere Details zum vorgesehenen Arbeitsplatz sowie der beabsichtigten Eingruppierung des Arbeitnehmers in die Betriebsorganisation enthalten.
Was ist eine Versetzung im Sinne BetrVG?
Die Versetzung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes wird in § 95 Abs. 3 BetrVG definiert: Danach ist sie die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist.
Wann ist änderungskündigung eine Versetzung?
Statt einer Änderungskündigung: Wann ist eine Versetzung möglich? Änderungen, die der Arbeitgeber ohne Änderung des Arbeitsvertrags einseitig umsetzen kann, indem er dem Arbeitnehmer Weisungen erteilt umsetzen kann, erfordern keine Änderungskündigung. Eine Versetzung auf einen unzumutbaren Arbeitsplatz.
Wie kann der Beamte versetzt werden?
Der Beamte kann auf zwei Wegen versetzt werden: a. Auf eigenen Antrag. Zu beachten ist jedoch an dieser Stelle, dass der Beamte grundsätzlich keinen Anspruch auf Versetzung hat. Der Dienstherr entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob er dem Antrag stattgibt, wenngleich es sich in bestimmten Sonderfällen -beispielsweise wenn besonders
Wann ist der Antragsschluss für den Versetzungstermin?
Der Antragsschluss ist normalerweise sechs Monate vor dem gewünschten Versetzungstermin, das heißt, Ausschlussfrist für den Versetzungstermin zum 1.Februar ist der 1.August (Eingang bei der zuständigen Bezirksregierung) und für den Versetzungstermin zum 1.August ist der 1.Februar (Eingang bei der zuständigen Bezirksregierung).
Was versteht man unter einer Versetzung?
Unter einer Versetzung versteht man im Beamtenrecht die dauerhafte Übertragung eines Aufgabenbereiches bei einer anderen Behörde -entweder desselben- oder eines anderen Dienstherrn.
Ist ein Beamter vor einer Versetzung anzuhören?
Dennoch ist ein Beamter vor einer Versetzung anzuhören. Gemäß § 28 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) ist eine Versetzung bei demselben Dienstherren jedenfalls dann zulässig, wenn das Versetzungsamt: (2) der Betroffene die Befähigung für das entsprechende Amt das er bekleiden soll, besitzt